Samstag, 13. Mai 2006

Stellungnahme der Repuiblik Österreich

Stellungnahme
der Republik Österreich
zur Menschenrechtsbeschwerde Ernst Walter STUMMER gegen Österreich (Beschwerde-Nr.37452/02)


D 5 AVR. 2003
Arrivee


I



Zur Beschwerde des österreichischen Staatsbürgers Ernst Walter STUMMER erstattet die österreichische Prozessvertretung in Entsprechung der Einladung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 6. Dezember 2005 innerhalb erstreckter Frist zu den Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit nachstehende
Stellungnahme:
I.
Zum Sachverhalt
Der Sachverhalt, wie er sich aus der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) übermittelten Sachverhaltsdarstellung ergibt, wird außer Streit gestellt.
Zusammengefasst liegt der Beschwerde zugrunde, dass der seitens des Beschwerdeführers gestellte Antrag auf Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 8. März 1999 mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die erforderliche Wartezeit gemäß § 236 ASVG nicht erfüllt war.
Im gleichen Sinne erkannten das daraufhin angerufene Arbeits- und Sozialgericht, das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die im Rahmen des Strafvollzugs erbrachten Arbeitsleistungen nicht als Versicherungszeiten im Sinne des ASVG angerechnet werden können.
111.
Zur Zulässigkeit und Begründetheit
Vorangestellt sei, dass sich die österreichische Prozessvertretung in ihrer Stellungnahme im Hinblick auf die vom EGMR aufgeworfenen Fragestellungen auf die Erörterung dieser Themen beschränkt; sie behält es sich jedoch vor, erforderlichenfalls weitere Ausführungen zu erstatten. Der Beantwortung der Fragen

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ist eine Zusammenfassung der einschlägigen österreich ischen Rechtslage vorangestellt.
A) Zur österreichischen Rechtslaqe:
1. Arbeitspflicht von Strafqefanqenen:
Grundsätzlich ist jeder arbeitsfähige Strafgefangene und Untergebrachte verpflichtet, Arbeit zu leisten (§ 44 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz - StVG). Zur Arbeit verpflichtete Strafgefangene haben die Arbeiten zu verrichten, die ihnen zugewiesen werden. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die mit Lebensgefahr oder mit der Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung verbunden sind (§ 44 Abs. 2 StVG). Die Preise der von den Strafgefangenen erzeugten Gegenstände sind den für Gegenstände gleicher Art und Güte üblichen Preisen anzugleichen, die für die Arbeit Strafgefangener an die Anstalt zu zahlende Vergütung den für Arbeiten gleicher Art und Güte üblichen Löhnen (§ 46 Abs. 1 StVG). Der Ertrag der Arbeit fließt dem Bund zu; Strafgefangene, die eine befriedigende Arbeitsleistung erbringen, haben für die von ihnen geleistete Arbeit eine Arbeitsvergütung zu erhalten (§ 51 Abs. 1 und 2 StVG). Die durchschnittliche Arbeitszeit der Strafgefangenen pro Tag beträgt ca. 6 Stunden.
Die Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen haben nach Maßgabe der Bestimmungen des StVG für den Unterhalt der Strafgefangenen zu sorgen (§ 31 Abs. 1 StVG). Grundsätzlich hat jeder Verurteilte für seinen Unterhalt einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzuges zu leisten (§ 32 StVG; Vollzugskostenbeitrag). Der Kostenbeitrag beträgt, wenn der Strafgefangene eine Arbeitsvergütung bezieht, 75 vH der jeweiligen Arbeitsvergütung; die Strafhäftlinge leisten damit durch ihre Arbeit einen, wenn auch geringfügigen, Beitrag zur Abdeckung ihrer Unterbringungsund Verpflegungskosten. Die Einnahmen der Justizanstalten aus der Arbeit ihrer Insassen decken allerdings nur einen geringen Teil der Kosten des Strafvollzuges.
2. Sozialversicherunq im Allqemeinen:
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen einschließlich der den Dienstnehmern nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gleichgestellten selbständig

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Erwerbstätigen und die Krankenversicherung der Pensionisten aus der allgemeinen Sozialversicherung (§ 1 ASVG). § 4 Abs. 1 ASVG normiert die in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung versicherten (vollversicherten) Personen; dies sind insbesondere die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigten Dienstnehmer (§ 4 Abs. 1 Z 1 ASVG). Dienstnehmer im Sinne des ASVG ist, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird; hiezu gehören auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen (§ 4 Abs. 2 ASVG).
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind oder ausscheiden und vor dem Ausscheiden eine bestimmte Zahl von Versicherungsmonaten erworben haben oder aus einer Versicherung einen bescheidmäßig zuerkannten Anspruch auf eine laufende Leistung hatten, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern, so lange sie nicht in einer gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind oder einen bescheidmäßig zuerkannten Anspruch auf eine laufende Leistung aus einer eigenen gesetzlichen Pensionsversicherung haben (§ 17 Abs. 1 ASVG ). Die Weiterversicherung ist auf Antrag des Versicherten, soweit dies nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gerechtfertigt erscheint, auf einer niedrigeren als der nach § 76a Abs. 1 bis 3 ASVG in Betracht kommenden Beitragsgrundlage, jedoch nicht unter den dort angeführten Mindestbeträgen zuzulassen (§ 76a Abs. 4 ASVG).
Die Leistungsansprüche der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung (z.B. eine Alterspension oder Arbeitslosengeld) ruhen, so lange der Anspruchsberechtigte eine länger als einen Monat währende Freiheitsstrafe verbüßt oder in den Fällen der §§ 21 Abs. 2, 22 und 23 Strafgesetzbuch (StGB) in einer der dort genannten Anstalten länger als einen Monat angehalten wird, in der Krankenversicherung überdies für die Dauer der Untersuchungshaft (§ 89 Abs. 1 und 2 ASVG), da während dieser Zeit ohnehin für den Unterhalt des Insassen gesorgt ist. Diese Ruhensbestimmungen sind Ausdruck des sozial(versicherungs)rechtlichen Grundsatzes, dass eine Überversorgung des Versicherten zu vermeiden ist.

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Voraussetzung für Leistungen aus der Pensionsversicherung ist ua. eine bestimmte Mindestversicherungszeit. Dieser Regelung liegt der Beitragsgedanke bzw. das Versicherungsprinzip zu Grunde: die Pensionsversicherung hat den Zweck, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern; eine nur sehr kurze Beitragszeit würde zu einer äußerst geringen Pension führen, womit der Zweck der Pensionsversicherung (= Sicherung des Lebensunterhalts) nicht mehr erreicht werden könnte. Neben dem Versicherungsprinzip wird in der Pensionsversicherung freilich auch der Gedanke des sozialen Ausgleichs berücksichtigt: so werden z.B. Zeiten, in denen die Erwerbstätigkeit wegen Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung unterbrochen wurde, besonders berücksichtigt; auch etwa die begünstige Berechnungsweise bei Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit liegt im Gedanken des sozialen Ausgleichs begründet.
Für die Einbeziehung in das System der Alterspension bedarf es daher - zusätzlich zur Erreichung des Regelpensionsalters - grundsätzlich des Nachweises einer Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit von 180 Versicherungsmonaten. Für die Zuerkennung der im vorliegenden Fall vom Beschwerdeführer beantragten vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit (diese Form der vorzeitigen Alterspension gibt es mittlerweile nicht mehr) war eine Wartezeit von 240 Versicherungsmonaten notwendig.
Die österreichische Prozessvertretung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Personen, die - mangels Erreichung der Mindestversicherungszeit - keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pensionsversicherung haben, trotzdem staatliche Unterstützung erhalten können: Arbeitslosenversicherte erhalten Arbeitslosengeld bzw. -: wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist - Notstandshilfe. Die Notstandshilfe kann bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch über das gesetzliche Regelpensionsalter hinaus gewährt werden. Subsidiär - etwa wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe (mehr) besteht oder diese Unterstützung zu gering ist - und nach einer individuellen Bedarfsprüfung wird, auf der Grundlage der entsprechenden Landesgesetze, Sozialhilfe gewährt.

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3. Pensionsversicherunq von Strafqefanqenen:
Grundsätzlich sind Strafgefangene weder in der gesetzlichen Kranken-, noch in der Unfall-, noch in der Pensionsversicherung pflichtversichert, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeitspflicht Arbeitsleistungen erbringen, für die sie eine Arbeitsvergütung erhalten. Diese Ausnahme von der Pflichtversicherung gründet sich darauf, dass das Sozialversicherungsrecht an das Vorliegen eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses anknüpft, welches durch die Erfüllung der im Strafvollzugsgesetz vorgeschriebenen Arbeitspflicht gemäß § 44 Abs. 1 StVG nicht begründet wird. Die Arbeitsleistung eines Strafgefangenen beruht auf einer gesetzlichen und nicht auf einer freiwillig übernommenen Arbeitsverpflichtung; Beschäftigte im Rahmen des Strafvollzuges sind daher keine Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG.
In der Pensionsversicherung werden Haftzeiten nur in bestimmten Fällen entweder als Beitrags- oder Ersatzzeiten (§§ 502, 506a, 228 Abs. 1 Z 4 ASVG) oder als neutrale Zeiten (§ 234 Abs. 1 Z 9 ASVG) berücksichtigt.
Im Einzelnen gelten als Beitragszeiten Zeiten einer Untersuchungshaft oder der Verbüßung einer Freiheitsstrafe von Personen, die in der Zeit vom 4. März 1933 bis 9. Mai 1945 aus politischen Gründen - außer wegen nationalsozialistischer Betätigung - oder religiösen Gründen oder aus' Gründen ihrer Abstammung in ihren sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen einen Nachteil erlitten haben, wenn der Freiheitsentzug aus den genannten Gründen veranlasst wurde (vgl. im Einzelnen § 502 iVm § 500 ASVG), sowie Zeiten einer Anhaltung, in Ansehung derer ein österreichisches Gericht (nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz) rechtskräftig einen Entschädigungsanspruch für strafgerichtliche Anhaltung oder Verurteilung zuerkannt hat (§ 506a ASVG). Solche als Pflichtbeitragszeiten geltende Zeiten sind im erstgenannten Fall beitragsfrei zu berücksichtigen (§ 502 Abs. 1 Satz 3 ASVG), im zweitgenanriten Fall hat der Bund die auf diese Zeiten entfallenden Beiträge an den zuständigen Versicherungsträger nachzuentrichten (§ 506a Satz 2 ASVG).
Als Ersatzzeiten aus der Zeit vor dem 1. Jänner 1956 gelten Zeiten, während derer der Versicherte infolge einer Freiheitsbeschränkung - sofern es sich nicht um Zeiten einer Freiheitsbeschränkung auf Grund einer Tat handelt, die nach den

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österreich ischen Gesetzen im Zeitpunkt der Begehung strafbar war oder strafbar gewesen wäre, wenn sie im Inland gesetzt worden wäre - an der Verfügung über seine Arbeitskraft gehindert gewesen ist (vgl. § 228 Abs. 1 Z 4 ASVG).
Als neutrale Zeiten anzusehen sind Zeiten einer Untersuchungshaft, wenn das strafgerichtliche Verfahren eingestellt worden ist oder mit einem Freispruch geendet hat, sowie Zeiten einer Strafhaft, wenn das wiederaufgenommene strafgerichtliche Verfahren eingestellt worden ist oder mit einer Freispruch geendet hat, ferner Zeiten einer Strafhaft, auf Grund einer Tat, die nach österreichischen Gesetzen im Zeitpunkt der Begehung der Tat strafbar war, nach den österreichischen Gesetzen bei Eintritt des Versicherungsfalles jedoch nicht mehr strafbar ist (§ 234 Abs. 1 Z 9 ASVG).
Sind die oben erwähnten Sonderbestimmungen nicht anwendbar, so haben die Insassen von Justizanstalten die Möglichkeit einer Selbstversicherung. Im Rahmen der sozialen Fürsorge (§§ 75 bis 84 StVG) sind die Strafgefangenen anzuleiten, für die Betreuung ihres Vermögens Vorsorge zu treffen. Ihre darauf gerichteten Bemühungen sind auf ihr Ansuchen im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden und Stellen der freien Wohlfahrtspflege mit Rat und Tat zu unterstützen (§ 75 Abs. 2 StVG). Die Strafgefangenen sind über die Möglichkeiten und Vorteile der freiwilligen Weiterversicherung und Höherversicherung zu belehren. Für die Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung dürfen die Strafgefangenen auch Gelder verwenden, die ihnen sonst für die Verschaffung von Leistungen im Strafvollzug nicht zur Verfügung stehen (§ 75 Abs. 3 StVG).
Daraus kann jedoch nicht auf das Fehlen von sozialer Absicherung geschlossen werden. Die Unfallfürsorge für Strafgefangene ist in den §§ 76 ff StVG, die ärztliche Betreuung in den §§ 66 ff StVG geregelt, womit Strafgefangenen eine dem krankenversicherungsrechtlichen Schutz entsprechende Gesundheitsfürsorge zukommt. Seit 1. Jänner 1994 sind arbeitende Insassen von Justizanstalten in die Arbeitslosenversicherung eingebunden und haben nach der Entlassung entsprechende Ansprüche aus dieser Versicherung; subsidiär kann Sozialhilfe gewährt werden.

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B) Zu den Fraqen des EGMR:
Die österreichische Prozessvertretung erlaubt sich, beide Fragen des EGMR in einem zu beantworten.
"1. Has the applicant suffered discrimination in the enjoyment of his Convention rights, contrary to Article 14 of the Convention read in conjunction with Article 4 § 3 (a)?
2. Has the applicant suffered discrimination in the enjoyment of his Convention rights, contrary to Article 14 of the Convention read in conjunction with Article 1 of Protocol No. 11"
1. Wie der EGMR in ständiger Rechtsprechung bemerkt, ergänzt Art. 14 EMRK die übrigen materiellen Bestimmungen der Konvention und ihrer Zusatzprotokolle. Er hat keinen eigenständigen Anwendungsbereich, weil er nur in Bezug auf "den Genuss der Rechte und Freiheiten" wirksam werden kann, welche durch diese Bestimmungen geschützt werden. Obwohl die Anwendung des Art. 14 keine Verletzung dieser Bestimmungen voraussetzt - und insoweit ist er autonom -, gibt es nur dann Raum für seine Anwendung, wenn der in Rede stehende Sachverhalt in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer . dieser zuletzt genannten Bestimmungen fällt. Art. 14 kommt immer dann zum Tragen, wenn "der Gegenstand der Benachteiligung ... eine der Modalitäten der Ausübung des garantierten Rechtes bildet" oder wenn die in Beschwerde gezogenen Maßnahmen "mit der Ausübung des garantierten Rechtes verknüpft sind" (vgl. unter vielen EGMR vom 27. März 1998, Petrovic gegen Österreich, Appl. 20458/92, Z 22 und 28; EGMR vom 26. Februar 2002, Frette gegen Frankreich, Appl. 36515/97, Z 27 und 34; 30. September 2003, Koua Poirrez gegen Frankreich, Appl. 40892/98, Z 36 und 46).
Eine Diskriminierung gemäß Art. 14 EMRK setzt zunächst voraus, dass vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt werden. Die Lage der Personen oder Personengruppen, zwischen denen eine Maßnahme oder Regelung differenziert, muss vergleichbar sein (vgl. EGMR vom 23. November 1983, Van der Musseie gegen Belgien, Appl. 8919/80, Z 46). Eine Diskriminierung liegt jedoch umgekehrt auch dann vor, wenn Personen in unterschiedlichen Situationen ohne objektive und vernünftige Rechtfertigung gleich behandelt werden (vgl. EGMR vom 6. April 2000,

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Thlimmenos gegen Griechenland, Appl. 34369/97, Z 44 sowie EGMR vom 29. April 2002, Pretty gegen Vereinigtes Königreich, Appl. 2346/02, Z 88f).
Nach der Rechtsprechung des EGMR ist eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Situationen diskriminierend im Sinn des Art. 14 EMRK, wenn sie "keine objektive und vernünftige Rechtfertigung hat", das heißt, wenn sie nicht ein "berechtigtes Ziel" verfolgt, oder wenn keine "vernünftige Verhältnismäßigkeitsbeziehung besteht zwischen den eingesetzten Mitteln und dem angestrebten Ziel" (vgl. statt vieler Urteil vom 9. Jänner 2003, L und V gegen Österreich, Appl. 39392/98 und 39829/98, Z 44). Die Vertragsstaaten genießen jedoch einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob und in welchem Ausmaß Unterschiede in sonst ähnlichen Situationen eine unterschiedliche rechtliche Behandlung rechtfertigen. Das Ausmaß des Ermessensspielraums ist je nach den Umständen, dem Gegenstand und dessen Hintergrund variabel; in dieser Hinsicht kann einer der maßgeblichen Faktoren das Bestehen oder Nichtbestehen von Gemeinsamkeiten in den Rechtsordnungen der Vertragsstaaten sein (vgl. ebenfalls die erwähnten Urteile Petrovic gegen Österreich, Z 30 und 38; Frette gegen Frankreich, Z 34; Koua Poirrez gegen Frankreich, Z 46).
2. Die österreichische Prozessvertretung ist der Ansicht, dass im vorliegenden Fall zwischen den in Freiheit befindlichen Sozialversicherten und Personen, die sich in Strafhaft befinden, wesentliche Unterschiede bestehen und daher keine vergleichbare Situation für den Zweck des Art. 14 EMRK vorliegt. So handelt es sich bei der Arbeitsleistung von Strafgefangenen nicht um eine freiwillige, auf Grund eines Dienstvertrages eingegangene Arbeitsverpflichtung, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung, deren Zweck - im Gegensatz zur freiwilligen Arbeitsleistung im Freien befindlicher Personen, bei denen üblicherweise der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht - primär in der Beschäftigung und Integration der Häftlinge liegt.
Während daher bei normalen Dienstverhältnissen die Sicherung des Lebensunterhalts des Dienstnehmers im Vordergrund steht, so liegt der Zweck der Arbeitsleistung von Strafgefangenen in der Beschäftigung mit nützlicher Arbeit, um eine längere Haft erträglich zu machen. Weiters sollen Fähigkeiten vermittelt werden, die nach der Entlassung den Aufbau einer geordneten Existenz erleichtern, sowie die

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Teilnahme des Häftlings an den sozialen Kontakten einer Justizanstalt ermöglicht werden. Diesen Beschäftigungs- bzw. "Unterhaltungscharakter" der Arbeit hat auch das "European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment" (CPT) erkannt. In den "CPT Standards" wird in diesem Zusammenhang Folgendes ausgeführt: "A satisfactory programme of activities (work, education, sport, etc.) is of crucial importance for the well-being of prisoners. [ ... ] prisoners cannot simply be left to languish for weeks, possibly months, locked up in their cells, and this regardless of how good material conditions might be within the cells. The CPT considers that one should aim at ensuring that prisoners in remand establishments are able to spend a reasonable part of the day (8 hours or more) outside their cells, engaged in purposeful activity of a varied nature" (vgl. CPT Standards, 11. Imprisonment, Extract from the 2nd General Report [CPT/lnf (92) 3] § 47). Neben diesem Beschäftigungszweck spielt der finanzielle Aspekt (vgl. die obigen Ausführungen zur Arbeitsvergütung) nur eine untergeordnete Rolle, da für den Unterhalt der Strafgefangenen während der Haft ja ohnehin gesorgt ist.
Der grundlegende Unterschied zwischen freiwillig eingegangenen Dienstverträgen und der gesetzlichen Arbeitsverpflichtung von Strafgefangenen ist aber auch noch an einigen weiteren Merkmalen erkennbar. So unterliegt das "Entgelt" von Strafgefangenen nicht der - unter Beachtung kollektivvertraglicher Regelungen freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; die Höhe der Arbeitsvergütung ist vielmehr in § 52 StVG gesetzlich festgelegt. Auch die Preisgestaltung für die von den Strafgefangenen erzeugten Gegenstände sowie die für die Arbeit Strafgefangener an die Anstalt zu zahlende Vergütung ist in § 46 StVG geregelt (danach sind die Preise den für Gegenstände gleicher Art und Güte üblichen Preisen anzugleichen, die zu zahlende Vergütung den für Arbeiten gleicher Art und Güte üblichen Löhnen). Ein wesentlicher Unterschied zu freiwillig übernommenen Dienstverpflichtungen ist weiters, dass Strafgefangene sich die Art der Tätigkeit nicht aussuchen können, sondern jene Arbeiten zu verrichten haben, die ihnen zugewiesen werden (§ 44 Abs. 2 StVG; vgl. zur Arbeitszuweisung auch § 47 StVG).
In diesem Zusammenhang darf aber auch nicht übersehen werden, dass nach dem ASVG pflichtversicherte Dienstnehmer Sozialversicherungsbeiträge leisten. Ein Strafgefangener, der einer solchen Versicherungspflicht nicht unterliegt, leistet

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dementsprechend - sofern er sich nicht freiwillig weiterversichert - auch keine Beiträge zur Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung; eine unterschiedliche Berücksichtigung der jeweiligen "Arbeitszeiten" für die Zwecke der Pensionsversicherung ist aus diesem Grund nicht nur gerechtfertigt, sondern auf Grund der unterschiedlichen Situation sogar geboten.
Wie bereits oben unter Punkt A.1. erläutert, werden (beitragslose) Zeiten einer Untersuchungshaft oder der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder sonstigen Anhaltung nach dem ASVG nur dann ausnahmsweise als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt, wenn die mit Freiheitsentzug verbundene Maßnahme entweder aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung veranlasst wurde (§§ 500 und 502 Abs. 1 ASVG) oder wenn ein österreichisches Gericht für die Zeiten der Anhaltung (nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz) rechtskräftig einen Entschädigungsanspruch für strafgerichtliche Anhaltung oder Verurteilung zuerkannt hat (§ 506a ASVG). In beiden Fällen handelt es sich um den Ersatz sozialversicherungsrechtlicher Nachteile, die durch vom begünstigten Versicherten nicht verschuldete Freiheitsentzüge verursacht wurden.
Eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf Zeiten einer verschuldeten Anhaltung würde im Ergebnis zur gleichen Behandlung ungleicher Sachverhalte führen, welche ihrerseits dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widerspräche. Anders als nach § 506a ASVG, wonach der Bund die auf diese Beitragszeiten entfallenden Beiträge (als Teil der strafrechtlichen Entschädigung) an den zuständigen Versicherungsträger nachzuentrichten hat, wäre ein Bundesbeitrag für Zeiten einer verschuldeten Anhaltung nicht zumutbar. Da auch der Versichertengemeinschaft die Erbringung von Leistungen für Zeiten, für die keine Beiträge erbracht wurden, in solchen Fällen nicht zumutbar wäre, müssten dementsprechend Beiträge zur Pensionsversicherung vom Strafgefangenen aufgebracht werden, so dass kein wesentlicher Unterschied zur (bereits derzeit jederzeit möglichen) freiwilligen Versicherung bestünde.
Auch die Anerkennung von Haftzeiten als beitragslose Ersatzzeiten wäre - aus ähnlichen Gründen - gleichheitswidrig:

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Bei Ersatzzeiten handelt es sich um jene vom Gesetzgeber festgelegten Fälle, in denen aus sozialpolitischen Gründen Zeiten ohne Beitragsentrichtung als Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Dies sind entweder Zeiten, in denen keine Beiträge entrichtet werden konnten, weil sie vor dem Wirksamwerden der heutigen Sozialversicherungsgesetze liegen, oder in denen jemand aus sozial anerkannten Gründen keine Beitragszeiten erwerben konnte. Aus der Zeit nach dem 31. Februar 1955 handelt es sich dabei vor allem um Zeiten im Zusammenhang mit einer Schulausbildung, Entbindung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Präsenz- oder Zivildienstleistung. Zeiten, während derer jemand infolge einer (selbstverschuldeten) Freiheitsbeschränkung auf Grund einer Tat an der Verfügung über seine Arbeitskraft gehindert war, die nach den österreichischen Gesetzen im Zeitpunkt der Begehung strafbar war oder strafbar gewesen wäre, wenn sie im Inland gesetzt worden wäre, unterscheiden sich von den sozial anerkannten Hinderungsgründen so wesentlich, dass ihre Nichtanerkennung als Ersatzzeiten (vgl § 228 Abs. 1 Z 4) nicht gleichheitswidrig erscheint. Vielmehr würde durch die Berücksichtigung von selbstverschuldeten Haftzeiten als Ersatzzeiten gesellschaftlich verpöntes Verhalten quasi durch den Erwerb beitragsloser Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung belohnt.
Es darf an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden, dass Strafgefangene durch den Strafvollzug nicht gehindert werden, sich in der Pensionsversicherung nach § 17 ASVG weiterzuversichern und durch Beitragsentrichtung Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung zu erwerben. Die Weiterversicherung ist auf Antrag des Versicherten, soweit dies nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gerechtfertigt erscheint, nach § 76a Abs. 4 ASVG auf einer niedrigeren als der nach Abs. 1 bis 3 leg. cit. in Betracht kommenden Beitragsgrundlage zuzulassen. Nach § 75 Abs. 3 StVG sind die Strafgefangenen über die Möglichkeiten und die Vorteile ua der freiwilligen Weiterversicherung zu belehren, und sie dürfen für die Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung auch Gelder verwenden, die ihnen sonst für die Verschaffung von Leistungen im Strafvollzug nicht zur Verfügung stehen. Durch die insbesondere hinsichtlich des Beginns, des Endes und der Bestimmung der Beitragsmonate sehr flexible Weiterversicherung (vgl. § 17 Abs. 7 und 8 ASVG) kann auch ein Strafgefangener weitere Beitragsmonate für die Erfüllung der Wartezeit und/oder einen höheren Steigerungsbetrag erwerben.

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Bei Ersatzzeiten handelt es sich um jene vom Gesetzgeber festgelegten Fälle, in denen aus sozialpolitischen Gründen Zeiten ohne Beitragsentrichtung als Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Dies sind entweder Zeiten, in denen keine Beiträge entrichtet werden konnten, weil sie vor dem Wirksamwerden der heutigen Sozialversicherungsgesetze liegen, oder in denen jemand aus sozial anerkannten Gründen keine Beitragszeiten erwerben konnte. Aus der Zeit nach dem 31. Februar 1955 handelt es sich dabei vor allem um Zeiten im Zusammenhang mit einer Schulausbildung, Entbindung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Präsenz- oder Zivildienstleistung. Zeiten, während derer jemand infolge einer (selbstverschuldeten) Freiheitsbeschränkung auf Grund einer Tat an der Verfügung über seine Arbeitskraft gehindert war, die nach den österreichischen Gesetzen im Zeitpunkt der Begehung strafbar war oder strafbar gewesen wäre, wenn sie im Inland gesetzt worden wäre, unterscheiden sich von den sozial anerkannten Hinderungsgründen so wesentlich, dass ihre Nichtanerkennung als Ersatzzeiten (vgl § 228 Abs. 1 Z 4) nicht gleichheitswidrig erscheint. Vielmehr würde durch die Berücksichtigung von selbstverschuldeten Haftzeiten als Ersatzzeiten gesellschaftlich verpöntes Verhalten quasi durch den Erwerb beitragsloser Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung belohnt.
Es darf an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden, dass Strafgefangene durch den Strafvollzug nicht gehindert werden, sich in der Pensionsversicherung nach § 17 ASVG weiterzuversichern und durch Beitragsentrichtung Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung zu erwerben. Die Weiterversicherung ist auf Antrag des Versicherten, soweit dies nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gerechtfertigt erscheint, nach § 76a Abs. 4 ASVG auf einer niedrigeren als der nach Abs. 1 bis 3 leg. cil. in Betracht kommenden Beitragsgrundlage zuzulassen. Nach § 75 Abs. 3 StVG sind die Strafgefangenen über die Möglichkeiten und die Vorteile ua der freiwilligen Weiterversicherung zu belehren, und sie dürfen für die Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung auch Gelder verwenden, die ihnen sonst für die Verschaffung von Leistungen im Strafvollzug nicht zur Verfügung stehen. Durch die insbesondere hinsichtlich des Beginns, des Endes und der Bestimmung der Beitragsmonate sehr flexible Weiterversicherung (vgl. § 17 Abs. 7 und 8 ASVG) kann auch ein Strafgefangener weitere Beitragsmonate für die Erfüllung der Wartezeit und/oder einen höheren Steigerungsbetrag erwerben.

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Wenn daher der Gesetzgeber die im Rahmen der Arbeitspflicht von Strafgefangenen erbrachten Arbeitsleistungen weder der Pflichtversicherung unterwirft noch als Pflichtbeitragszeiten bzw. Ersatzzeiten wertet und hievon nur die oben angeführten Ausnahmen macht, beruht dies auf sachlichen Erwägungen und den oben erläuterten Unterschieden im Tatsächlichen. So hat auch der Verfassungsgerichtshof die Regelung, wonach Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Strafvollzugs nicht von der Sozialversicherungspflicht erfasst sind, als sachlich und nicht gleichheitswidrig erkannt (vgl. Erkenntnis vom 26. November 1971, VfSlg. 6582).
3. Sollte der EGMR dennoch zur Auffassung gelangen, dass im vorliegenden Fall vergleichbare Sachverhalte vorliegen, ist die österreichische Prozessvertretung der Ansicht, dass die Ungleichbehandlung im Lichte der obigen Ausführungen gerechtfertigt ist.
Nach der Rechtsprechung des EGMR genießen die Vertragsstaaten einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob und in welchem Ausmaß Unterschiede in sonst ähnlichen Situationen eine unterschiedliche rechtliche Behandlung rechtfertigen. Die innerstaatlichen Behörden bleiben insbesondere auch frei in der Wahl der Maßnahmen, die sie in den von der Konvention beherrschten Bereichen ergreifen. Die Kontrolle des EGMR erstreckt sich hinsichtlich dieses den Staaten zustehenden Ermessensspielraumes nur auf die Übereinstimmung dieser Maßnahmen mit den Anforderungen der Konvention. Im Lichte dieser Rechtsprechung ist die österreichische Prozessvertretung der Ansicht, dass den Vertragsstaaten grundsätzlich die Entscheidung zukommt, wie sie das System der sozialen Sicherheit organisieren. So ist insbesondere die Frage, unter welchen Bedingungen bzw. Umständen welche Maßnahme der sozialen Absicherung zur Unterstützung älterer, kranker, arbeitsloser oder in anderer Weise bedürftiger· Menschen eingesetzt wird, Sache des Vertragstaates, welche vor dem Hintergrund der jeweiligen nationalen Rechtslage und -tradition zu entscheiden ist.
In Österreich ist die soziale Absicherung, wie oben dargestellt, durch ein Paket an Leistungen im Bereich der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung), der

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Pflegevorsorge und der Sozialhilfe gewährleistet. Die Entscheidung des Gesetzgebers, Strafgefangene nicht der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung zu unterwerfen, bedeutet daher nicht, dass diese Personen während oder auch nach der Haft keine soziale Absicherung genießen; es greifen vielmehr bloß andere Instrumente des Sozialstaates. Im Falle des Beschwerdeführers sind dies (nach der Haft) das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe bzw., wenn die Voraussetzungen für diese Leistungen nicht (mehr) vorliegen - wenn etwa die Arbeitsfähigkeit auf Grund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr vorliegt - die Leistungen aus der Sozialhilfe. Dass der Beschwerdeführer auch tatsächlich Notstandhilfe bezieht, ergibt sich bereits aus seinen eigenen Angaben im Antrag auf Verfahrenshilfe vom 20. Februar 2006.
Die österreichische Prozessvertretung erlaubt sich in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinzuweisen, dass eine Haftdauer von 28 Jahren nicht den Regelfall darstellt; die weitaus überwiegende Zahl der Häftlinge erwerben auf Grund ihrer Versicherungszeiten außerhalb der Haft ausreichend Versicherungsmonate, um einen Pensionsanspruch zu erwerben (vgl. die Mindestversicherungszeit von idR 180 Monaten).
Nach Auffassung der österreichischen Prozessvertretung ist auch die Verhältnismäßigkeit des beschriebenen Systems gegeben, zumal zum einen die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Häftlings, besteht, zum anderen die Sicherung des Lebensunterhalts auch durch andere Leistungen des Sozialstaates gewährleistet ist.
4. Abschließend erlaubt sich die österreichische Prozessvertretung aus Gründen der Vollständigkeit zu erläutern, warum Strafgefangene in die Arbeitslosenversicherung, nicht aber in die Pensionsversicherung einbezogen wurden.
Eines der Hauptziele des Strafvollzuges ist die möglichst vollständige Reintegration der Verurteilten in das gesellschaftliche Leben. Die einschlägige Bestimmung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (§ 66a AIVG) geht daher von der grundsätzlichen Überlegung aus, dass Personen, die sich auf Grund eines gerichtlichen Urteils in Strafhaft oder in einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme befinden und ihrer Arbeitspflicht nachkommen, der

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Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, damit dieser Zeitraum nach der Haftentlassung auf die Anwartschaft für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung angerechnet werden kann. Dabei geht es nicht nur um den Bezug von Arbeitslosengeld; Hauptaufgabe der Arbeitslosenversicherung ist vielmehr die Vermittlungsleistung sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Arbeitslosen. Es steht damit in der Arbeitslosenversicherung nicht (lediglich) die finanzielle Leistung im Vordergrund, sondern vielmehr das Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch (Weiter- )Bildung und Vermittlung des Arbeitssuchenden.
In dieser Zielsetzung liegt auch der wesentliche Unterschied der Arbeitslosenversicherung zur Pen·sionsversicherung. Während die Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf die Ermöglichung der Selbsterhaltung durch Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gerichtet sind, steht bei der Pensionsversicherung lediglich der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Dieser grundlegende Unterschied macht deutlich, warum die Arbeitslosenversicherung (auch) für Strafgefangene von wesentlicher Bedeutung ist: vorrangiges Ziel nach Entlassung ist die Reintegration und Wiedereingliederung in das Arbeits- und geselischaftiiche Leben, ein Ziei, welches bestmöglich nur mit den Mitteln der Arbeitslosenversicherung erreicht werden kann. Daneben muss freilich der Lebensunterhalt des ehemaligen Strafgefangenen im Fall seiner Bedürftigkeit gesichert sein; es liegt jedoch im Ermessen der Verlagsstaaten, ob sie diesen mit den Mitteln der Pensionsversicherung oder eben - wie oben bereits ausgeführt durch andere Instrumente des Sozialstaats sicherstellen.
5. Zusammenfassend ist die österreichische Prozessvertretung daher der Ansicht, dass der Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten gemäß Art. 14 iVm Art. 4 Abs. 3 lit. a bzw. Art. 1 1. ZP verletzt wurde. Mangels Eingriff in bzw. mangels Verletzung von Art. 14 EMRK kann es nach Auffassung der österreichischen Prozessvertretung auch dahingestellt bleiben, ob der gegenständliche Sachverhalt in den Anwendungsbereich von Art. 4 EMRK oder Art. 1 1. ZP EMRK fällt.

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IV.
Antrag
Die österreichische Prozessvertretung stellt daher den
An t rag,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wolle
1. die Beschwerde mangels Vorliegens der behaupteten Konventionsverletzung für offensichtlich unbegründet erklä-ren und aus diesem Grund als unzulässig zurückweisen (Art. 35 Abs. 3 und 4 EMRK);
in eventu
2. feststellen, dass der Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten gemäß Art. 14 iVm Art. 4 Abs. 3 lit. a bzw. Art. 1 1. ZP EMRK verletzt wurde.

Montag, 24. April 2006

...

Hallo Vinzenz und Mario, liebe Leser! Wien 12. Mrz. 2006

Du schreibst, ich soll Markus Oswald ausrichten, dass Du für seinen Weblog wegen gesundheitlicher Probleme erst später etwas schreibst. Ich richte ihm nichts mehr aus, denn ich habe die Verbindung zu ihm für einige Zeit abgebrochen.
Ich soll für eine PR Agentur im April eventuell eine Österreichreise machen und dafür etwa 4.000.- € erhalten. Daraufhin schrieb mir Oswald, davon will er auch etwas haben, weil er für mich Promotion machte. Statt dass er sich freut, dass ich von meinen Schulden ein wenig runter komme, stellt er unvereinbarte Forderungen. Ich will ja auch nichts von seinen Honoraren, wenn er etwas über mich schreibt. Und wie seine Promotion in letzter Zeit aussieht, ersiehst Du aus der Seite die ich Mario und Dir zuletzt schickte und ich hoffe, Mario hat sie Dir weitergeleitet. Ich füge Dir Korrespondenz mit Alina Bratu ein, so dass Du ein wenig mitbekommst, worum es sich handelt:
Äm... russen tussen keine ahnung habe damit nichts zutun... rumänien ja das seit jahren ohne probleme kenne land u. leute ..helfe geniese ..that´s live.. fakt ist das nur probleme bekommt der windige geschäffte wie zb. prostitution mit den damen betreibt.. wobei die damen alle dermasen hinterhältig sind das es sich ein otto normal nie vorstellen kann. So ist die mentalität das leben in diesen land ehrlich offen gehst du unter. MORAL es ist was es ist... dieser seltsame heilige der was auch immer für geschäffte macht interesiert mich absolut nicht. wobei mir nicht wirklich klar ist ob der kriminel oder einfach blöd ist. Beides aber ist sein problem. währe er kriminel inteligent sollte es ihn auch wenigstens finanziell gut gehen MEINE ICH..in diesen sinn Formel eins ist intersannter Frauen egal woher sie kommen sind eben frauen rafiniert u. mit vorsicht zu EBEN NUR ZU GENIESEN.. es gibt so viele davon wozu immer die gleiche...
Von: "ernst2309"
An: "alina bratu" alina_modell@gmx.at Betreff: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: no subject Datum: Sat, 11 Mar 2006 9:28:08 +0200 (CEST) Danke für die Antwort! Wenn Sie in Wien sind rufen Sie mich an und wir können uns in meinem Büro in der Heiligenstädterstrasse 32 oder in meiner3 Minuten davon entfernten Wohnung am Döblinger Gürtel unterhalten. Ich bräuchte einen Teilhaber, der in meine Projekte etwas Geld einschießt und
mit dem ich mich auch vertragen könnte. Ich lasse Ihnen auch meine letzte Korrespondenz mit Oswald lesen. Ich sollte jetzt für eine einwöchige Tournee durch Österreich 4.000.- € bekommen und davon will Oswald etwas, obwohl wir nichts vereinbarten: Eine Bitte: Korrepsondieren Sie nicht mehr mit mit wegen irgendwelche Russinnen. Ich will nicht, dass diese Emails und Fotos bei mir auf dem
Rechner liegen. Sie machen damit nur allgemeine Schwierigkeiten, und, dass Sie das nicht erkennen, zeigt, dass Sie sich im Asylrecht, Eherrecht, Staatsbürgerschaftsrecht uvm nicht auskenne oder nicht auskennen wollen. So stehen immer mit einem Fuss im Kriminal. Ich will keine Fotos oder Zusendungen dieser Art mehr. Auch nicht als Forward. Ich finde eines Interessant: Mit Leuten, die etwas Gutes und Interessantes für Sie taten wie Kodak, brechen Sie jeden Kontakt ab, nur weil sich der nicht für Ihre Weibergeschichten interessiert. Ich hoffe, Sie zahlen ihm von Ihrem baldigen Honorar aber auch endlich seinen Anteil an Arbeitszeit, die er für Ihre Webseite aufbrachte. Er hat 27.000 Euro Schulden. Vorerst müssen Sie einmal den Auftrag bekommen. Der Kratky arbeitet überigens für eine große Firma, die (mir) bekannt ist. Ich helfe Ihnen aber defintiv nicht mehr, denn ich sagte Ihnen 2003, dass ich nur dann etwas für Sie tue, wenn ich von allen Honoraren meine 30 Prozent habe. Das lehnten Sie damals entrüstet ab, daher brauchen Sie auch nicht mehr um eine Medienauskunft oder Internetauskunft kommen. Ich habe weder vom NEWS Honorar, noch von Ihren Messe und Kripo-Auftritten einen anständigen Anteil gesehen noch von Kolumnenhonoraren. Insgesamt war die Lage nie befriedigend. Sie glauben sehr oft bis immer, dass alle (von Kodak abwärts) immer gratis PR machen und für Sie arbeiten. Seltsam. Also: Mein letzter Rat: Machen Sie diese Österreich-Reise, wenn Sie ihnen angeboten wird. Machen Sie sie aber gut. Ich mache aber keine Medienbertaung mehr für Sie, denn ich investiere seit Jahren nur Arbeitszeit in Sie und bekomme nichts bis wenig heraus.
Mit besten Grüßen Marcus J. Oswald Email: marcus.oswald@chello.at
Web: www.gerichtlive.twoday.at (Blaulicht und Graulicht - Das OnlineMagazin) Meine Antwort an Oswald. Sie schrieben mir auf gmx, wir hätten vereinbart, ich müsste Ihnen 30 Prozent bezahlen und ich hätte empört abgelehnt? Ich erinnere mich daran nicht mehr. Wann war denn das. Ich mache für mich doch selbst jede Menge Promotion und dafür müsste ich Ihnen auch 30 Prozent bezahlen?
Mit Kodak vereinbarte ich, dass er einen Prozentsatz bekommt, für alles, was durch seine Seite reinkommt. Es kamen einmal etwa 10.- € rein und darauf verzichtete er. Ich stehe 100-prozentig zu meinen Vereinbahrungen, aber lesen Sie was mir da jemand zu ihrer Promotion schreibt:
Hi was soll der irrsinn ??? wer wie wo was habe ein wenig gelesen ist meine ich einfach peinlich !!
aus meiner sicht nicht wirklich logisch WIE MUSS MAN EINEN MANN HASSEN um ihn so bloszustellen zu difamieren !!! erkenne keinen SINN in diesen wie schon gesagt PEINLICHEN AKTIONEN..mir ist nun auch klar warum meine inserate bei love at gelöscht bzw. von wehn difamiert wurden...
mit solchen IRREN machenschaften habe u. will ich nichts zutun haben menschenhandel u. der ganze dazugehörige MÜLL na viel spass bei der groskriminellen jagd ist ja irre

Das ist nun die zweite Reklamation nach Ihren Bericht über Rakousky! Im Übrigen habe ich etwa 1700.- € offne Rechnungen. Die Stromrechnung ist seit Jänner nicht bezahlt und ich muß fürchten, dass der Strom demnächst abgedreht wird. Wenn Kodak einige 1000.- € schulden hat: Schulden habe ich
bei der Verkehrskreditbank rund 2000.- €, wofür meine Exgattin Marina das Geld verbrauchte
und bei Telekabel etwa 1500.- und das hat Ewald Stiebner während meiner Haft, als er in meiner Wohnung wohnte verbraucht. Er wurde vor meiner Entlassung wegen Nationalsozialistischer Widerbetätigung zu 2 Jahren Haft bedingt veruteilt und setzte sich nach Schweden ab. Und an Schadenswiedergutmachung habe ich etwa 1 Million Schilling Schulden. Also auch wenn ich die 4.000.- € tatsächlich bekommen sollte. (Auf einmal bekomme ich sie ja nicht und etwa 750.- € werden sofort und als erstes gleich abgezogen, weil ich auch bei der Firma, für die Werbung gemacht wird Schulden habe), sind die ja gleich wieder weg!
Grüße Stummer
Liebe Grüße Ernst
Liebe Grüße auch an Alina Bratu.
> ----------- original message ------------- Datum: 10.03.06 18:42
Von: "alina bratu"
Betreff: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: no subject
Hallo alles gut und nicht schön doch was hat das mit mir(uns zutun) dabei stelle ich fest das es eben egal ist was wer wo fakt ist das der verein love at. absolut unseriös ist und eben von typen die andere difamieren komplexler´n unterwandert ist... wozu aber das gut sein soll ist egal..mir t´zumindest. Das war es für mich!!! uns falls wir uns durch zufall mal sehen bin ich echt neugierig was für ein seltsamer vogel DU bist...möchte dir gerne einiges persöhnlich unter vier augen sagen...davon abgesehen kannst stolz auf dich sein alles kontrolieren am besten non stop na klaro ist ja eh jeder mindestens so mies wie man selber... FAKT IST DAS IMMER DIE EIGENEN SCHLECHTEN GEDANKEN ideen usw. auf andere übertragen werden... polizisten und ähnliche menschen.. sind halt von berufswegen soooooooooo...na was für ein scheiss JOB... mistrauen immer und überall keine wirklichen freunde bespizeln!!!! auch voll untereinander na fein das ist ja absolut ein tolles LEBEN ... lieber aus meiner sicht asozial sogar ein penner ist ehrlicher ..ein besserer mensch...und falls du an meinen aussagen zweifelst du noch einen funken anstand selbstkritik besitzt schau in den spiegel ...in dich selber du musst echt ein glücklicher mensch sein...(abgesehen davon das selbst betrug sehr menschlich ist) Der autor dieser zeilen ist gerne bereit dir dies alles auch persöhnlich zu sagen ...meine aber das dies für typen wie du eher ärgerlich bis bösartige reaktionen auslöst . Wie auch immer viel spass bei der verbrecher jagd .. fang mal in
deinen umfeld an..FREUNDE KANN MAN NICHT KAUFEN falsche kommen von alleine ... Ps. elena ist ein einfaches mädchen die aus ärmsten verhälnissen
abstammt in ihrer jugend schlimmste dinge erlebt hat,dinge die selbst deiner phantasie fremd sind !! ein verängstigtes kleines mensch-chen das mit 19 jahren schon die hölle auf erden erlebt hat u. zangsläufig geprägt hat. Trotzdem meine ICH (stehe aber alleine da mit meiner meinung) hat sienoch chancen zumindest hätte sie eine verdiehnt.ICH ZUMINDESTENS LASSE MICH VON NICHTS UND NIEHMANDEN EINSCHÜCHTERN meinem grauen zellen arbeiten zeitweise immer noch ganz gut zur/in not reicht es
auch körperlich um 98% von schwätzter/n andersartige lektionen zu erteilen.. LEBEN HEIST AUCH TOLERANZ /(was zeitweise schwer fällt) FAKT IST AUCH DAS ABSOLUT NICHTS UMSONST IST FÜR NIEHMANDEN irgendwie irgendwann zahlt jeder am ende zählt das zünglein an der wage GUT/SCHLECHT der/die/den richter erkennst du ich immer erst wenn´s geschehen ..bezahlt wurde Datum: Tue, 7 Mar 2006 21:55:02 +0200 (CEST)Der Mann der das schrieb schreibt auch für die Zeitschrift "Der Kriminalbeamte", aber unter Pseudonym, denn er ist wegen Stalkerei
angeklagt. Natürlich unter anderen Gesetzen, da esd Stolker erst ab dem Sommer laut Gesetz geben wird.Ich komme momentan zu nichts Grüße (vor allem an Alina) Ernst
> > > ----------- original message -------------
Datum: 03.03.06 23:56 Von: "alina bratu"
Betreff: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re:
no subject Hi was soll der irrsinn ??? wer wie wo was habe ein wenig gelesen
ist meine ich einfach peinlich !! aus meiner sicht nicht wirklich logisch WIE MUSS MAN EINEN MANN
HASSEN um ihn so bloszustellen zu difamieren !!! erkenne keinen SINN in diesen wie schon gesagt PEINLICHEN AKTIONEN..mir ist nun auch klar warum meine inserate bei love at gelöscht bzw. von
wehndifamiert wurden...mit solchen IRREN machenschaften habe u. will ich nichts zutun haben menschenhandel u. der ganze dazugehörige MÜLL na viel spass bei der
groskriminellen jagd ist ja irre

Vinzenz bitte schreibe mir auch nichts mehr von Stein, denn das geht mir am Arsch, denn ich war ja selbst lang genug dort. Schreib mir mit Schreibmaschine, wie man Verbrechen verhindern kann, denn das kann ich in meinen Weblog geben und dafür bekommst Du wenigstens die Briefmarken. Sollte ich tatsächlich 4.000.- € erhalten, müsste ich zuerst meine Schulden bezahlen, dann erst kann ich anderen etwas geben!
Liebe Grüße an alle Ernst

23. April 2006: Na jetzt kann ich es ja sagen: Die PR Agentur die mich wegen der Werbekampagne (Tournee durch Österreich mit 4.000.- € Honorar) kontaktierte war Hochegger com. und die Werbung wäre für Telecom Austria gewesen, die derzeit in allen Medien für ihren Einbruchschutz inseriert.
Meine Gattin Maribel urlaubt noch immer bis 5. Mai in den Philippinen.

Donnerstag, 2. März 2006

Antwort auf meinen Beitarg:

Bundesministerium für Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien,
Tel: +43 1 52152 0*, Fax: +43 1 52152 2727
R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H
B U N D E SMI N I S T E R I UM F Ü R J U S T I Z
BMJ-E41803/0016-V 3/2006
Dr. Karl Drexler
Wien, am 24. Februar 2006
Sehr geehrter Herr Stummer!
Das Bundesministerium für Justiz ist für Ihre klaren Überlegungen zur alternativen
Formen einer Haftstrafe sehr dankbar. Neben den Kosten für einen Strafvollzug fallen
bei einem Strafgefangenen auch hohe und teilweise noch nicht absehbare Sozialkosten
an, die dann auch wieder vom Steuerzahler zu tragen sind. Durch den Ausfall
eines Familienmiterhalters durch eine Haftstrafe stehen oft Familien vor großen
finanziellen Problemen und sie sind dadurch auf die Sozialfürsorge angewiesen.
Ferner vermissen diese Kinder ihren Vater und sehen diesen nur während des Besuches
in der Haftanstalt, in einer für Kinder nicht sehr förderlichen Umgebung. Die
Wiedereingliederung in einen Arbeitsprozess von ehemaligen Strafgefangenen ist
äußerst problematisch und dabei bildet die verbüßte Haftstrafe oft ein unüberwindliches
Hindernis. Durch den Ausbau von alternativen Formen der Bestrafung könnte
Steuergeld gespart werden und somit viele Probleme, die mit einer Haftstrafe verbunden
sind, vermieden werden.
Hinsichtlich Ihres interessanten Projektes der Verbrechensverhütung muss Sie das
Bundesministerium für Justiz mangels Zuständigkeit und auch freier Budgetmittel an
das Bundesministerium für Inneres verweisen. Gleichzeitig wünscht Ihnen das Bundesministerium
für Justiz gutes Gelingen bei der Umsetzung Ihrer Idee.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Drexler
Elektronisch gefertigt
Herrn
Ernst Stummer
Heiligenstädterstrasse 32
1190 Wien

Sonntag, 19. Februar 2006

Mörder die morden dürfen. Komische Welt...

Ein Österreicher, der einen anderen Menschen ermordet, oder mithilft einen anderen Menschen zu ermorden (Beihilfe zum Mord) bekommt bis zu lebenslanger Haftstrafe.
Schwarzenegger ist Österreicher und half ganz demokratisch mit einige Menschen die von einem menschenunwürdigen Regim hingerichtet werden sollten (ähnlich wie bei den Nazis bis 1945) zu ermorden. Wenn ich oder ein anderer Österreicher das tun würden, bekämen wir lebenslang. Ich bin gespannt, was mit Schwarzenegger passiert, wenn er nach Österreich einreist. Ist der Landeshauptmann eines Bundeslandes (Kalifornien) politisch imun?
Einge Imane und andere Personen aus dem Islam haben dazu aufgerufen, die Karikaturisten die Mohamed zeichneten zu ermorden und setzten auch noch Belöhnungen aus. Wenn so ein Iman oder andere Personen die das taten in ein westliches Land kommen würden, würden diese dann verhaftet und deshalb angeklagt? Oder müßte sie nicht der Staatsanwalt des Landes, deren Staatsbürger sie sind anklagen?
Freilich, es gibt auch "Diebe" oder "Veruntreuer", die das dürfen. Bei großen Firmen"verdienen" diese Firmenleiter 100.000sende € aus der Firma, aber auch aus dem Volksvermögen. Wenn ich eine Semmel stehle, weil ich hunger habe, kann ich wegen Rückfallsdiebstahl zwei Jahre Haft bekommen. Wenn ein Manager sein ganzes Leben lang jährlicfh 700.000 € bekommt ist das sein Gehalt und kein Rückfallsdiebstahl, oder Rückfallsveruntreuung, denn er macht sein Verbrechen im Ramen der bestehenden Gesetze, wenn er nicht zufällig in einem kommunistischen Staat lebt, aber da fällt mir auch nur mehr Kuba ein, das vielleicht auch kein kommunistischer Staat, sondern eine Diktatur der dortigen Bonzen ist.
Die Bedienerin die für den Konzernboss zusammenräumt bekommt dafür 8.000.- € im Jahr, weil sie sich kein Studium vom Steuerzahler bezahlen ließ...
Komische Welt!

Mittwoch, 15. Februar 2006

Sozialarbeit statt Häfen - Offener Brief an Justizministerin

Sehr geehrte Frau Ministerin!
In einer durchtechnisierten Welt im 2. Jahrtausend ist es sicher nicht mehr notwendig den Steuerzahler hohe Kosten für unnötige Haftstrafen aufzuerlegen und sie damit unschuldig zu bestrafen. Ich schätze, daß rund 90 Prozent aller österreichischen Häftlinge nicht eingesperrt gehören um in Haft von Berufsverbrechern kriminell weitergebildet (also verdorben) zu werden. Die Freigängeraktionen mit Funkverbindung am Fußgelenk und Sozialarbeiten statt Haft sind sicher ein erster Schrit in die richtige Richtung. Bitte vergessen Sie aber nicht darauf zu achten, daß z.B. Dieben die Sozialarbeit verrichten selbst genügend Geld zur Verfügung steht, damit sie für oder während der Sozialarbeit nicht stehlen müßen, um leben zu können. Wenn dem Ersatzsozialarbeitshäftling kein Geld zur Verfügung steht, müßte er den Erlös der Arbeit bekommen und nicht das Justizministerium.
Ich betreibe einen Weblog unter www.sewuz.dwoday.net und würde das gerne als Zeitschrift zur Verbrechensverhütung herausgeben in der Gefangene und Exgefangene ihre Erfahrungen bei Einbrüchen Betrügereien etc. zur Verhütung von Verbrechen bekanntgeben. Könnte mich das Justizministerium, die FPÖ, oder irgendeine andere Organisation dabei unterstützen. Ich habe ein kleines Büro in einem kleinen Bürohaus in der Heiligenstädterstrasse 32, 1190 Wien. Hochachtungsvoll Stummer Ernst

Sonntag, 12. Februar 2006

Mohamed

Vor 10 bis 20 Jahren "versprach" mir ein Moslem in Haft, daß Moslems die in Haft sind, dort arbeiten und nicht gerecht bezahlt würden gerechte Bezahlung mit Terroranschlägen ahnden würden, bis Europäische Justizministerien Häftingen, die in Haft arbeiten, ihren Lohn, abzüglich realer Haftkosten, begleichen würden. Nun, das waren leere "Versprechungen", dafür mokieren sich Moslems in aller Welt über Karikaturen über Mohamed. Ehrlich, ich hätte auch nicht gewußt, daß man Mohamed nicht zeichnen darf und deshalb müßten Moslems so tolerant sein wie bei kleinen Kindern, die auch nicht wissen, daß sie Mohamed nicht zeichen dürfen.
Gerechte Bezahlung von Arbeiten die in Haft geleistet werden dienen darüber hinaus der Resozialisierung, denn ein Einbrecher z.B müßte nach der Haft nicht wieder einbrechen gehen um seinen Lebensunterhalt und die Wioedereinstiegs-Kosten nach der Haft bezahlen zu können. Die derzeitige sogenannte Rücklage, die aus der Taschengeldartigen Belohnung für die Entlassung zwangsweise zurückbehalten wird, geht meistens schon für die Kautionund Profission einer kleinen Wohnung drauf und dann hat man schon kein Geld. Verschiedene Organisationen verdienen Geld für Betreutes wohnen, wo der entlassene Gefangene nicht so hohe Profissionen und Kautionen bezahlen muß. Aber wer will nach der Haft laufend von Sozialarbeitern "betreut" werden, damit diese etwas verdienen und die natürlich von der hohen Miete auch etwas an Geld dafür bekommen, wie zuvor im Häfen? Resozialisierung ist allerdings so und so Augenauswischerei, denn zuerst müßte unsere Gesellschaft sozial sein, dann erst könnte es Resozialisierung geben. Wenn etwa Tiergartendirektor Bechlaner einige 100.000€ "verdient", andere durch Prodetion des Systems aber noch viel viel mehr, ein entlassener Gefangener nach einigen Jahren Haft mit rund 1000.- € für seine Arbeit in Haft entlohnt wird, wo ist da die sozial gerechte Gesellschaft? Eigentlich gehörte diese Gesellschaft resozialisiert, wenn man außer acht läßt daß es noch nie eine Gerechte Gesellschaft gab. Aber wie will eine ungerchte Gesellschaft resozialisieren? Resozialisieren könnte sie, indem sie entlassenen Häftlingen einen Gehalt wie Bechlaner oder anderen Günstlingen gibt. Was Bechlaner und Konsorten verdienen ist eigentlich gesetzlich sanktionierter Deibstahl, oder Veruntreung oder Betrug, denn das Studium durch das er an der Uni studierte, bezahlt ja zum größten Teil auch der Staat also wir!

Samstag, 28. Januar 2006

Bitte bei link Blaulicht und Graulicht "by Stummer" weiterlesen!

Herrn
Vinzenz Komary
Steiner Landstrasse 4 Justizanstalt Stein/Donau
3500 Krems


Hallo Mario, Vinzenz, Martin, liebe Leser! Wien 17. Jänner 05

Am 21. Dezember 2226 hatte ich Hausdurchsuchung und es wurden meine beiden Computer und verschiedenes andere beschlagnahmt. Genaueres lest ihr unter www.sewuz.dwoday.net und dort klickt ihr den link www.blaulichtundgraulicht.dwoday.net und dort klickt ihr auf den Link „Bye stummer“. Vinzenz und also auch Mario, aber später auch Martin bekommen das als Kopie des Ausdruckes in die „Hochschule für angewandte Kriminalität Stein Donau“.
Vor etwa einer Woche hatte ich noch eine Einvernahme zu den beschlagnahmten Gegenständen vom 21. Dezember 05 und danach nahm und nehme ich Rhoipnol, Valium, Canor, Effektin und noch zwei Psychopharmaka jeden Tag. Effektin nehme ich seit etwa 10 Tagen und das ist ein Mittel gegen Depressionen und soll u. a. meine Vergesslichkeit verbessern, aber wenn ich vor der Einnahme nicht ordentlich esse, wird es mir fürchterlich schlecht. Anfangs wusste ich das nicht und es war mir jeden Tag schlecht. Gestern hatte ich nur eine Dose Leberknödelsuppe gegessen und dann Effektin genommen. Das war zu wenig Unterlage und ich musste wieder den ganzen Tag im Bett liegen, weil mir so schlecht war. So geht es mir seit meiner letzten Einvernahme jeden Tag.
Wenn ihr im Web Log von Oswald lest, ich hätte im Mai 2005 2500.- €, etc. erbeutet. Sorry, ich hätte 2500.- € wirklich gut gebrauchen können. Momentan ersuche ich alle „Freunde“ aus dem Häfen mich nicht mehr zu besuchen, denn es kommt so und so jeder nur, weil sie etwas brauchen. Wenn ich was brauche, ist keiner da. Vergangene Woche rief mich Rassovsky den ich aus der JA Sonnberg kenne (Das ist nicht mein Freund Rakousky, der starb vor einigen Jahren) an und lud mich ins Spar Schnellrestaurant bei der U-Bahnstadtion Landstrasse ein. Na ja, der Grund der Einladung: er war bei seiner Freundin rausgeflogen und bat mich wieder mal mit seinem Dobermann, der eigentlich eine Doberfrau, aber zu mir sehr lieb ist ( bei den meisten andere knurrt er und will sie am liebsten fressen) in meinem Büro schlafen zu dürfen. Er schlief dort wieder mal 2 Tage mit seinem Freund und Hund und ich durfte dafür danach Gläser abwaschen, Staub saugen, alles reinigen etc. So geht es mir mit fast allen „Freunden“ die aus dem Häfen zu mir kommen. Sie sind meist unpünktlich, unzuverlässlich, Chaoten, Lügner etc.
Bei mir wurden von der Kripo z.B. CDs gefunden und sichergestellt, von welchen ich nicht erklären kann, woher sie sind. Wenn mir Rassovsky, (der nach seinen Aufenthalten bei mir Feuerzeuge, Schlüsseln, etc. etc. vergisst) oder ein anderer Kunde oder „Freund“ aus dem Häfen etwas im Büro ließ und das ist gestohlen, bin natürlich ich der Dieb. Ich lasse leider sehr oft Kunden, Mitarbeiter und „Freunde“ im Büro an meinem Computer allein. Zumindest das muss ich in Zukunft ändern.
Da ich keine Computer mehr habe, kann ich nichts mehr arbeiten, verdiene nicht einmal mehr die Kosten fürs Büro, also zum Beispiel fürs Telefon, das mir nun für ausgehende Anrufe und das Internet gesperrt wurde, weil 290.- € offen sind (Von meinen guten Freunden versprach mir nur Rassovsky mir bei der Bezahlung zu helfen – nur er hat dafür kein Geld…) und muß zum Schreiben fürs Internet in Internetcaffes gehen.
Zum Abschied noch eine blöde Frage: Weiß jemand etwas für mich
entlastendes über den Einbruch im Mai 2005, der mir zur Last gelegt wurde, dann bitte ich das mir mitzuteilen und Ratschläge wären auch nicht schlecht.
Herzliche Grüße
Stummer Ernst

Dienstag, 20. Dezember 2005

Die Sicherheitssituation aus Sicht des Einbrechers.

Diesen Artikel, den ich noch überarbeite, verkaufe ich inklusive einem Interview und Kurzreportage, bei der ein Foto-Reporter mit mir geht und Schwachstellen in x-beliebigen Häusern mit mir betrachtet und aufzeigt. Ich bitte um Angebote!

Die Sicherheitssituation aus Sicht des Einbrechers.

Wo kann man heute noch einbrechen?
Wohin man schaut, ein Wald verschiedenster Alarmanlagen. Kaum ein Einbrecher kann heute alle Alarmanlagen kennen. Auf den Sicherheitsmessen gibt es hunderte Alarmanlagen. Die neuen EU Staaten und asiatische Tigerstaaten werden wohlhabender und dort entwickeln Ingenieure eigene Alarmanlagen mit eigenen neuen Systemen, die auch in Westeuropa verkauft werden. Freilich kann man auch diese Systeme ausschalten, aber zuerst muß man die Alarmanlage meist teuer kaufen und tage- wenn nicht wochenlang daran herumtüfteln und das bei zig neuen Alarmanlagen.
Wer seine Wohnung nicht absichert ist meistens arm und bei dem kann man höchstens was hineintragen und nichts holen.
Geld hat fast niemand mehr daheim liegen, das ist auf der Bank und wenn ein wenig daheim ist, ist es gut versteckt, denn 70 Prozent der Einwohner Wiens fürchten sich vor Einbrüchen, wurde durch Befragungen eruiert. Früher gab es in Wien vergleichsweise 20 Einbrecher, die jede Woche einen Einbruch begingen, heute gibt es dank verbesserter sozialer Absicherung der Bevölkerung 10 Einbrecher. Dafür haben wir vielleicht 1000 ausländische Einbrecher. Natürlich versteckt jeder daheim sein Geld sehr gut.
Früher war in jeder Wohnung im Nachtkästchen der Schmuck, im Schreibtisch oder hinter der Wäsche die Geldkassette, im Kleiderschrank der teure Pelzmantel, den sich heute kaum mehr eine Frau zu tragen getraut, weil sie von Tierschützern angefeindet würde und sie sogar Gefahr läuft, dass der Pelzmantel angezündet oder mit Säure verätzt wird.
Im Nachtkästchen war früher der Schmuck, heute haben schon sehr viele Haushalte Tresore, die fast nichts mehr kosten.
Früher lagen am Fußboden teure Teppiche, die Spannteppichen gewichen sind. Im Bücherregal waren Brief- und Münzsammlungen. Die liegen heute in Tresoren und oft sind diese in einer Bank.
Tresore sind natürlich auch zu öffnen, aber in den neuen Wohnhäusern leiten die Wände meistens jedes Geräusch des Schneidens, des Bohrens, Hämmerns etc. weiter, so dass das Öffnen der Tresore sehr erschwert wird. Und auch die Vielfalt der Tresore macht es schwer Tresore fast lautlos zu öffnen, weil man bei dieser Art des Öffnens die Mechanik kennen muß.
Die Vielzahl von Arbeitslosen und Pensionisten, die fast immer daheim sind macht den Arbeitsaufwand des Einbrechers beim Auskundschaften der Einbruchsmöglichkeiten sehr, sehr hoch und riskant. Viele Einbrecher sehen sich daher nach Alternativen um. Ich z.B. versuche für Zeitungen zu schreiben und gebe derzeit den besten Singlekatalog Österreichs mit geringen wirtschaftlichen Erfolg heraus und lebe von der Hand im Mund, wie Ihnen die Anzeigenredaktion beim Eingang im Pressehaus Muthgasse verraten kann, weil ich kaum das Geld für Inserate und schon gar nicht für Duckkosten habe.
Schätzungsweise 98 Prozent der Einbrecher begehen Einbrüche aus Not und nicht in erster Linie um sich zu bereichern. Der größte Promoter an Einbrüchen ist die Justiz, die Gefangene für ihre Arbeit in Haft ausbeutet. (Ich arbeitete während der letzten Haft zum Beispiel als schwer Vorbestrafter Einbrecher als Abwäscher in der Kantine des Justizministeriums, die vom Sozialfond der Justizbediensteten betrieben wird, und war Freigänger, so dass ich 3 Wochenende im Monat daheim war und einbrechen gehen hätte können! Dafür bekam ich für einen angeblichen Einbruchsversuch, zu dem mich ein Exmitgefangener „hineintheaterte“ 2 Jahre Haft wegen Rückfalls). Nach der Haft stand ich mit rund 1.000.- € zwar nicht auf der Strasse, aber in einer total abgewohnten Wohnung, in der mir ein „Mitbewohner“ der während der Haft die Miete bezahlen sollte, 850.- €, Schulden auf Telekabel, Internet und Telefon machten, die noch vor Haftende auf 1200.- € mit Mahnspesen und Rechtsanwaltsintervention anwuchsen und bis heute nicht bezahlt sind. Meine Frau ließ sich währen und wegen der Haft scheiden und ich sollte meiner Bank 2000.- € Zinsen bezahlen, weil meine Gattin nach meiner Verhaftung mein Konto um ca. 1000.- € überzog um leben zu können. Allein neue Lebens- und Putzmittel etc. kosteten mich fast die gesamte Rücklage von 1000.- €.
Das ist aber nur mein Schicksal und das jeden anderen Einbrechers oder Kriminellen ist ähnlich dramatisch und fördert neuerliche Einbrüche nach der Haft. Dazu kommt, dass dadurch die Bezeichnung „Krimineller“ zum Ehrentitel avanciert, weil sich der in Haft ausgebeutete Kriminelle an keine Gesetze mehr zu beachten verpflichtet fühlt, den selbst der Gesetzgeber wurde nach den ungeschriebenen Gesetzen der Menschlichkeit und Fairness Krimineller!
Arbeit für Ex-Kriminelle gibt es natürlich bei der heutigen Arbeitslosigkeit kaum, so dass er bald wieder vor der Notwendigkeit steht, neue Einbrüche, oder andere kriminelle Delikte zu begehen.
Aus diesem Grund habe ich die Sicherheitszeitschrift „Öffentliche Unsicherheit“ konzipiert, die schon vor rund 10 Jahren im „ORF“ bei „Schwarz auf Weiß“ von Kurt Tozer vorgestellt wurde, ich fand aber bisher keinen Investor, Teilhaber, Sponsor etc. obwohl ich als ehemaliger KURIER- Anzeigenakquisiteur die Druckkosten von der Sicherheitsbranche allein an Inseraten sicher wieder reinspielen würde. Die Zeitschrift sollte in Trafiken, aber auch wie der „Augustin“ verkauft werden und aus dem Reingewinn sollte Exgefangene der Gehalt ersetzt werden, den die Justiz während der Haft mit fadenscheinigen Argumenten und Gleichgültigkeit veruntreut. Heute gibt es allerdings in Haft wenig Arbeit, obwohl Vorteile an Haftarbeit auf der Hand liegen (Keine blauen Montage, kaum Ausfälle wegen Krankheit, da niemand ins Revier will, stete Anwesenheit, usw.) Dazu weiß die Justizministerin: „Wenn wir die Häftlinge nicht beschäftigen, beschäftigen sie uns.“ Wenn ich unbeschäftigt war, schrieb ich unzählige Beschwerden über den Strafvollzug durch alle Instanzen bis zum Verwaltungsgerichtshof. Und Ähnliches machen sehr viele Gefangene und die diese Beschwerden bearbeitenden Beamten muß der Steuerzahler berappen. Andere schneiden sich aus Frust die Pulsadern auf, schlucken Löffeln etc. Der Steuerzahler bezahlt die Spitalskosten. Solche Kosten durch nicht beschäftigte Gefangene gibt es noch viel mehr. Freilich argumentiert die Justiz, der Gehalt der Gefangenen wird bis auf 10 Prozent für Haftkosten einbehalten, aber wie kommt der Gefangene und die Öffentlichkeit dazu, dass er nach der Haft wieder einbrechen, stehlen, rauben muß, nur weil der Justizvollzug die Häftlinge falsch verwaltet. Zwar machen das fast alle Länder dieser Erde, aber Österreich könnte es sich heute leisten richtig, menschlich und damit auch wirtschaftlich Gefängnisse zu führen, die Gefangene nach der Haft nicht zwingt, wieder kriminell zu werden und den Titel Krimineller als Ehrenbezeichnung zu betrachten..
Viele Leute, die meine Artikeln (vor allem im „Augustin“) lesen, rufen mich unter meinen Tel. Nummern 0699 110 890 80 oder 01/368 45 29 an oder mailen mir unter sewuz@gmx.at um eine Sicherheitsberatung. Deshalb versuche ich ab Jänner 06 auch Sicherheitsprodukte zu verkaufen.

Donnerstag, 8. Dezember 2005

Suche Mitarbeiter

Ich mache ein Singlemagazin mit ganz geringer Auflage und habe ein fast fertiges Konzept für die Sicherheitszeitschrift "Öffentliche Unsicherheit" in der Sozialgeschädigte die vom Establishement und Systembegünstigten Verbrecher genannt werden schreiben wie man die Verbrechen verhindern kann, die sie meist deshalb begingen, weil sie von der Justiz ausgebeutet und dadurch mittellos-Lebensunfähig gemacht wurden.
Mit dem Reingewinn der "Öffentlichen Unsicherheit" soll ehemaligen ausgebeuteten Gefangenen teilweise das Gehalt ersetzt werden, den die Justiz veruntreut. Wer macht mit? Verdienst gibts erst nachdem etwas eingenommen wird! Tel. 0699/110 890 80

Sonntag, 4. Dezember 2005

Brief an meinen Freunde in Haft:

Wien 3.12.05

Hallo Mario, Vinzenz, Herwig, Martin, Silke und alle die mich kennen (Bitte lasst den Brief auch andere lesen!) !

Danke für Eure Briefe, bzw. Anrufe! (Silke und Mario haben auf meinen letzten Brief noch nicht geantwortet).

Ich habe vielleicht ab Montag einen Zusatzjob und werde Sicherheitstüren, Schlösser etc als „Klinkenputzer“ verkaufen, wenn mir der Mann der mich aufnahm nicht sagt, sie sind vorbestraft und deshalb kann ich sie nicht brauchen. Morgen Sonntag sollte ich nach seinem Anruf zu ihm kommen.

Was ich dabei verdiene, würde ich in mein Vorhaben „Singlekatalog“ und „Öffentliche Unsicherheit“ stecken. Vorerst die offenen Rechnungen begleichen. Ein Pfarrer borgte mir 226.- € für meine Telefonrechnung, so dass ich jetzt wieder Festnetz und Internet habe. Ich blende Euch ein, was ich der Firma schrieb, bei der ich voraussichtlich zu arbeiten beginne.

Sicherheitscenter
… genaue Adresse blende ich vorsichtshalber aus.
Wien 1. Dezember 2005

Sehr geehrter Herr



Vor rund 2 Wochen sprach ich mit Ihnen schon mal ganz kurz in Ihrem damals noch im Umbau befindlichen Geschäft, verlegte aber Ihre Tel. Nr.

Ich bin Anzeigenakquisiteur für die in Aufbau befindliche Zeitschrift „Öffentliche Unsicherheit“ in welcher Experten der anderen Seite (die sich in Haft befinden oder schon entlassen sind) Sicherheitstipps uns sozialkritische Aufklärung geben. Auf Messen, im TV und Veranstaltungen trete ich als Sicherheits-Experte auf.

Immer wieder wollen Leute von mir Beratung und auch gleich Sicherheitsschlösser- Türen etc. bestellen. Das AMS verwies mich an eine Schlosserei in der Heiligenstädterstrasse, die aber keine Sicherheitstüren hat. Ich könnte mich auch an eine mir bekannte Firma im 2., Bezirk wenden. Da ich in Döbling meine Wohnung am Döblinger Gürtel und mein Büro an obiger Anschrift habe, frage ich bei Ihnen an, ob ich bei mir bestellte Produkte bei Ihnen günstig beziehen und Arbeiten (Aufträge) weitergeben könnte. Bei guten Auftragserteilungen und Konditionen könnte ich mir vorstellen, von mir aus Privat- und Geschäftskunden /wie Vertreter anderer Firmen) anzusprechen.

Darüber hinaus biete ich Ihnen so viele Exemplare der „Öffentlichen Unsicherheit“ wie Sie nur benötigen. Wir könnten die erste Ausgabe eigendst für sie auch mit Themen und Werbung von Ihnen erstellen und in Döbling verteilen.

Über Ihre Kontaktaufnahme würde ich mich freuen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Stummer Ernst

Jetzt habe ich eine Bitte an Euch:

Zeit habt ihr ja jede Menge. Bitte schreibt mir einen Artikel, wie man die „Verbrechen“ wegen der ihr in Haft seit – denn da seit ihr ja Fachleute - verhindern kann und animiert auch noch andere Häftlinge aus den diversen Sparten, wie Betrug, Kinderschändung usw.

Ihr könnt auch ruhig irgendwie schreiben, dass die meisten Gesetze der derzeitigen Gesellschaft nach den noch ungeschriebenen Gesetzen der Menschlichkeit kriminell sind und wenn die Justiz durch Ausbeutung der Häftlinge in allen Ländern der Welt kriminell handelt, es legitim ist, solche Gesetze zu missachten.

Und damit diese Gesetze nicht ungeschrieben bleiben, macht mir bitte Gesetze, die aber auch verwirklicht werden können. Ich werde das dann abdrucken. Eure Briefe sollten möglichst mit Computer, auf Diskette oder Schreibmaschine geschrieben sein, so dass ich das direkt oder mit OCR gescannt übernehmen kann, denn handschriftliches muß ich abschreiben und wenn ich jetzt auch noch für die Sicherheitsfirma arbeit, fehlt mir dazu die Zeit…

Momentan kann ich Euch nichts bezahlen, aber pro veröffentlichten Artikel möchte ich vorerst 20.- € bezahlen, sobald Geld reinkommt… Die mich kennen wissen, das ich das auch tun werde.

Vinzenz lege ich die Abschrift der Ablehnung des Gnadengesuches bei. Es ist so wie Oswald meinte. Die Justiz beißt sich doch nicht selbst in den Schwanz und ermittelt gegen ihre eigenen kriminellen Beamten. Mit der „Öffentlichen Unsicherheit“ hätten wir aber ein Forum, in welchen wir solche Missstände aufzeigen könnten.

Lieb Grüße Ernst

Sonntag, 16. Oktober 2005

Gnadengesuch

Gnadengesuch
Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Im Sommer des Jahres schrieb mir ein ehemaliger Mitgefangener aus der Strafvollzugsanstalt Stein/Donau, er wurde von Kriminalbeamten verleumdet und deshalb zu 4 Jahren Haft verurteilt. Die Kriminalbeamten sagten vor dem Richter etwa: „ Wir fanden bei Komary einen Zettel, aus dem hervorging, dass er einen Raub plante, denn Zettel haben wir nicht mehr, aber wir sind ja Kriminalbeamte und deshalb werden sie uns glauben. Als Komary verärgert und lautstark protestierte sagte sein Richter Dr. Polak „Polizisten lügen nicht“ und daraufhin bekam Vinzenz Komary einen lautstarken Tobsuchtsanfall und fetzte den Richter im Verhandlungssaal in höchster Lautsärke die Worte „Dann schieb Dir die Polizisten in Arsch“ ins Gesicht.
Meiner Überzeugung war das der Grund für das Urteil von 4 Jahren!
Ich veröffentlichte das in meinen Weblog http://sewuz.twoday.net/ und gab es auch an den „Augustin“ weiter und der Bericht wird sicher auch von anderen Medien übernommen.
Den ersten Brief Komarys finde ich momentan nicht, schicke Ihnen aber sobald ich ihm finde.
Ich ersuche um Gnade für diesen Mann! Ob ich berechtigt bin ein Gnadengesuch zu schreiben weiß ich nicht, aber ich denke, das darf jeder Österreicher. Ich bin überzeugt Herr Bundespräsident, wenn sie auch den ersten Brief Komarys gelesen haben (Ich schicke ihn sobald ich ihm finde) sind auch sie überzeugt, dass Komary nur deshalb zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er das Gericht beleidigt hat. Ob Sie sich allerdings trotz Ihrer Überzeugung getrauen etwas zu tun, bin ich sehr neugierig!
Die folgende Faksimile beginnt mit einem Brief von mir an Komary.
Bitte schreiben Sie mir nicht, aus formalen Gründen können Sie nix machen. Es wäre doch traurig, wenn ein Bundespräsident nix machen kann!
Wenn Sie sich fragen, warum Kriminalbeamte gegen Komary falsch aussagten: Ich denke, bei der Kripo wird er sich ebenfalls so kolerisch aufgeführt haben und die versprachen ihm, ihn dafür für längere Zeit ins Häfen zu bringen!
Herzliche Grüße Stummer Ernst

Hallo Vinzenz! Wien 18.6.05

Danke für Deinen Brief vom 13. den ich gestern erhielt.
Leider habe ich es bei weitem (noch) nicht geschafft! Gestern schrieb ich Mario Feldhaas wie es mir geht.
Ich kann mich an Dich nur mehr ganz, ganz dunkel erinnern! Ich weiß nicht, ob ich Dir helfen kann. Das erste was ich mache, ist, dass ich Deinen Brief in meinen Weblog ins Internet stelle. Das ist der Vorgänger der „Öffentlichen Unsicherheit“, die ich erst rausgebe, wenn ich etwas Geld bekomme.
Mit meinen Singlekatalog verdiene ich gerade was ich ausgebe, ohne Miete und ohne Telefon.
Und das gab ich in den Weblog, von wo es hoffentlich von anderen übernommen wird!


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Singlekatalog und Öffentliche Unsicherheit
Samstag, 18. Juni 2005
Heute erhielt ich folgenden Brief aus der JA Stein:
Komary Vinzenz, dzt: JVA Stein/D. Steiner Landstrasse 2-4, 4F12 IVV Stein am 13.6.05 Geb. 05.06/36
An Herrn Ernst W. Stummer!
Lieber Ernstl. Du kennst mich von hier, wir waren vor Jahren hier zusammen, Du hast es geschafft, ich nicht. Nun meine Bitte an Dich. Vielleicht kannst Du mir helfen. Seit 26.4.03 verbüße ich eine 4-jährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Raubes $ 142 und nun kommt das was man nicht für möglich hält. Habe wegen meinem eigenen Geld einen Raubversuch und wurde am 13. Juni 04 ins LG I Wien zu dieser Strafe verurteilt. Da ich 22 Vorstrafen habe, glaubt mir ja niemand mehr, am wenigstens ein Richter.
Nun zur Vorgeschichte: Am 23.5.03 wurde ich nach einer 7-jährigen Haft entlassen. Ich ging zum AMS Redergasse wo ich als Arbeitsloser zu einen Tagsatz von 13,50 täglich eingestuft wurde. Holte mir im Juni 03 das erste Mal Geld: € 419,12 vom Postamt 6., Gumpendorferstr. Mein Geld kam immer am 9. des Monats. Im August 03 mußte ich ins Krankenhaus wegen eines Astmaanfalles und ging nach meiner Entlassung am 24.9. 03 zum Postamt 62 Gumpendorfertrasse, legte meine Nachricht, daß ich die € 419, 22 beheben wollte auf das Schalterpult des Postbeamten. Nach einigen Minuten des Nachschauens an den Papier sagte mir der Postbeamte, daß mein Geld bereits am 5.9.03 von einer mir nicht bekannten Person behoben wurde. Meine Enttäuschung war riesig und ich bekam einen Tobsuchtsanfall und schrie, daß ich mein Geld von knapp 1000 € zum Bezahlen meiner Wohnungsmiete und zum Leben brauche. Der zuständige Beamte zeigte mir den Schein der Behebung mit den Geburtsdaten 19.8.71 und der Passnummer 10350449. An diese Person wurde ohne bekanntgabe des Namens mein Geld 838,24 € ausbezahlt. Da ich lautstark geschrien habe, daß ich niemand bevollmächtigt oder beauftragt habe, das Geld für mich zu beheben, knallte ich eine Plastiktasche mit Werkzeug , Dachdeckerhammer Zange und Stenlaymesser auf das Pult. 5 Minuten später kamen 4 Mann mit Hund und ich wurde wegen versuchten Raubes verhaftet und ins LG I Wien eingeliefert.
Ich habe keinerlei Drohungen dem Postbeamten gegenüber ausgesprochen noch die Worte Raubüberfall ausgesprochen.
Trotzdem wurde ich zu 4 Jahren Haft verurteilt und das in meinem Alter. Wenn Du mir zu meinem Recht verhelfen kannst, danke ich Dir. Schicke Dir die Kopien von dem was ich Dir geschrieben habe. Gruß Vinzenz. Deinen Namen gab mir Hr. M Feldhaas.

Anmerkung von Stummer: Ich bin überzeugt, daß sich der Vorfall aus Sicht von Vinzenz so abgespielt hat, wie Komary Vinzenz es im obigen Brief schreibt. Allerdings wird er sich schlecht verhalten und verteidigt und sich den (nach den Gesetzen der Fairnes und Menschlichkeit) kriminellen Richter nicht gerade zum Freund gemacht haben. Soetwas kommt bei Gerichten in Österreich immer wieder bei Vorbestraften vor!
Ich veröffentliche das mal in diesen Weblog und bitte auf Reaktionen der Leser! Sobald mir Vinzenz weitere Unterlagen schickt, werde ich versuchen ein wenig zu recherchieren und gebe die Ergebnisse auch gerne weiter.
SEWUZ - 18. JUN, 00:20
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Bitte sei so nett und schicke mir weitere Unterlagen. Vor allem wer Dich verurteilt hat!

Herzliche Grüße Ernst
Dienstag, 5. Juli 2005
Vinzenz Komary 2
Komary Vinzenz

Dzt. JVA Stein / D. AZ 274 Ur 364/03

Steiner-Landstr. 2-4 4 F 12 IVV



An Herrn Ernst Walter Stummer!

Zuvor einen herzlichen Gruß und besten Dank für Deinen Brief vom 18.6.05 der mich am 21.6.05 erreicht hat. Ich bin sehr froh, dass Du mir eine Chance gibst dass zu sagen, was mir als schwer Vorbestrafter im LG I Wien durch meinen Richter DR. LG Dr. Ploak am 13. 1. 04 passiert ist . Ja ich war voller Zorn und Wut als 2 Polizeibeamte aussagten dass ich einen Zettel geschrieben habe, in dem eine Raubabsicht stehe. Als sie den besagten Zettel als Beweis vorlegen sollten, hatten sie keinen und sie sagten zum Vorsitzenden LGR Dr. Polak, der Zettel sei als Beweisstück nicht relevant, denn sie seien ja Kriminalbeamte und sagen immer die Wahrheit und ich machte in meinem Zorn einen Fehler und sagte, die Polizei lügt. Der Richter sagte mir dann, im Ernst, unsere Polizei lügt nicht. Ich sagte dann zum Richter, dann soll er sich die Beamten in den Arsch schieben. Und das in einer Lautstärke, dass man es auf der Strasse hören konnte. Damit habe ich mein Urteil, 4 Jahre, besiegelt.

So war es leider und kann es nicht mehr änderns wohl mir diese Jahre sehr weh tun. Ich weiß, wenn ich ein Verbrechen begangen habe, muß ich und wenn ich 100 Jahre alt bin, bestraft werden, aber ich habe mein eigenes Geld von der Post holebn wollen. Leider war es schon behoben und ich verbüße wegen meiner Vorstrafen eine Strafe, wo ich kein Verbrechen begangen habe. Da kann man nur sagen, Oh Du mein Österreich usw. Schick Dir meine Unterlagen von meiner Tat und sage nochmals Dankeschön Komary Vinzenz.

Vertreten wurde ich von einer Anwältin Fr. Magister Ingrid Juhanne Gaismayer aus der Anwaltskanzlei Riedel und Ringhofer Franz Josefskai 5, 1010 Wien.

Vielleicht kannst Du die Anwältin kontaktieren, sie hat auch meine Anklage und auch die Auszahlungsbestätigungen Danke schön Vinzenz.

Es gibt auch mehrere Anlagen:




3. Brief und 4. Brief von Vinzenz K.
Hallo lieber Ernst Stein/D am 12.7./05

Dein Schreiben vom 30.6. 05 hat mich am heutigen Tag erreicht. Besten Dank einstweilen für Deine Mühe und Verständnis. Ich hoffe vom ganzen Herzen dass ich (wir) in dieser Sache Erfolg haben, denn für mich mit knapp 70 Jahren ist das Leben hier eine Hölle. Jeden Tag, Stunde für Stunde zerbreche ich mir den Kopf, warum gerade mir das passieren muss, dass ich für eine Tat büßen muss, die ich nicht begangen habe, muss ich bestraft werden das ist mir vollkommen klar, aber für einen Fehler, den ich nicht begangen habe im Gefängnis zu sein ist mehr als hart. Nun, ich muss damit leben, denn ich bin ja Staatsbürger eines Rechtsstaates, genannt Republik Österreich. Ich stelle mir die Frage, wie Recht im Ostblock ausgesehen hat. Nun ich habe vor einigen Wochen an die Frau Justizministerin Karin Miklausch geschrieben. Leider bis heute keine Antwort. Ich bin leider asthmaleidend und koste der Justiz ein Vermögen. Aber was solls, ich bin ja nur ein Vorbestrafter und habe kein Recht Mensch zu sein. Bei meiner letzten Haft war ich von den Ärzten Dr. Schandl und Frau Primar Dr. Silvia Gerstmayer laut § 133 haftunfähig vom Vollzugsgericht Krems/D. wurde die Haftunfähigkeit aufgehoben und ich musste trotz Asthma eine Ersatzhaft § 5/3/1unterärztlicher Aufsicht machen und meine 7-jährige Haft bis 23.5.03 verbüßen. War auf der Wilhelmshöhe 3021 Tullnerbach Pressbaum als Hausarbeiter tätig. Hatte bei einer kleinen Aufregung einen Asthmaanfall und wurde in den II. Bez. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Große Mohrengasse 9 zur Pflege und das einige Male auf kosten der Justiz (bzw. Steuerzahler, so nennt man sparen für mich OK). Nun mache ich für heute Schluss. Meiner Rechtsanwältin Frau Mag. J.J. Gaismayer schreibe ich wegen der Aushändigung der Anklage und der Anklage dabei ihre befindliche Kopien.
Danke vom Herzen für Deine Mühe Gruß VinzenzK. Ps. Beilagen 2 Vollmachten Vinzenz.
STEIN/D am 24.7.05
Servus, Hallo Lieber Ernstl!
Sende Dir vorerst liebe herzliche Grüße aus der „schönenWachau“. Schicke Dir den Überweisungssschein vom AMS und hoffe, dass ich auch bald eine Antwort auf mein Schreiben der Postsparkasse in Wien bekomme, denn ich warte mehr als ein Jahr auf mein Geld € 419,12. Wenn ich schon eine 4-jährige Haftstrafe wegen dem Geld verbüßen muß, will ich wenigstens das wofür ich bestraft wurde . Nun was mich betrifft, geht es mir den Umständen nach gut. Habe was ich brauche Kaffee und Rauch ist ja in meiner lage das wichtigste. Bin im Anstaltsspital als Hausarbeiter tätig und verdiene monatlich 60.- € und komme so über die Runden. Ich warte nur, dass das Jahr 2008 kommt, denn vor dem 15, Februar 08 habe ich ja keine Chance die Freiheit zu sehen . Als Vorbestrafter habe ich ja keine Chance auf Halbstrafe bzw. Strafdrittel. Es ist so und damit muß ich leben und das in einem Rechtsstaat Österreich. Das kennt jeder der Vorbestraft ist. Ich schaffe auch das noch solange mein Asthma mir die Möglichkeit zu athmen lässt. Mein Schicksal, Aber selber schuld????? Gruß Vinzenz
Anlage: Arbeitsmarktservice
`,Wien
GZ: 3461 060536 Redergasse
(Bei Antwortschreiben bitte unbedingt angeben )
Herr Wien, 3.2.2004
Vinzenz KOMARY
Justizanstalt Auskunft Fr. Sandor
Telefon (01)87871-22311
Wickenburggasse 1 18-22 Telefax (01) 97971-22089
108? Wien
Service Versicherungsleistungen:
Ergebnis der Postnachforschung
Sehr geehrter Herr KOMARY
Wie das amtswegige Ermittlungsverfahren ergeben hat_wurde der zur Bahzahlung angewiesene
Betrag von € 419,12 laut Empfangsbestätigung am 5. 9.2003 an den Inhaber des Reisepasses
10350449 mit dem Geburtsdatum 19.08.1971 ausgezahlt. Der Betrag wurde vom AMS
ordnungsgemäß überwiesen, für die ordnungsgemäße Auszahlung ist das zuständige Postamt
verantwortlich. Weitere Anfragen richten Sie daher bitte an die die Osterreichische Postsparkasse
1010 Wien. Georg Coch-Platz 2

~'

Mit freundlichen Grüßen
für den Leiter- .

. _-


Sandor
Service Versicherungsleistungen

Beilage Auszahlungsbestätigung des Postamtes (



Arbeitsmarktservice Wien Redergasse
1050 Wien. Redergasse 1

Telefon (01 ) 87871 . Telefax (01) 87871-22089
Bankverbindung. BLZ 60000, PSK 05650 008
U117 Nr. ATU38908009. DVR

Nachtrag: Für mich ist Vinzenz Komary damit rehabilitiert und sofort aus der Haft zu entlassen.
Zum "Wink mit dem Zaunpfahl" in seinen 4. Brief, er hat nur 60.- € monatlich, ersuche ich betuchtere Leser ihm ein wenig Geld an: Vinzenz Komary, Steiner Landstr. 4, 3500 Krems zu schicken!
Journalisten und andere Weblogschreiber ersuche ich die Angelegenheit Komary für Ihre Medien zu übernehmen!

Mittwoch, 12. Oktober 2005

...

Harte Zeiten für sozial Ausgegrenzte, die sich genauso so an Gesetzte halten, wie die Gesetzgeber an deren Bedürfnisse. Ich meine sozial Ausgegrenzte (Arbeitslose, chronisch Kranke, Haftentlassene, die während der Haft von der Justiz ausgebeutet wurden, etc.) die sich wehren und im Titel Krimineller, oder .. eigentlich eine Ehrebezeichnung sehen, weil sie ungerechte Gesetze auf natürlich Art gegensteuern.

Der Einbrecher nimmt sich gewaltfrei meistens nur, wovon Etablierte in Überfluss haben. Aber für Einbrecher wird es auch immer schwerer.

Obwohl ich 67 bin, bekomme ich keine Pension, weil das Geld das ich verdiente, in Sozialfonds der Justiz floss. (Arbeiten für Justizwachebeamte, Richter, Staatsanwälte, Kantine des Justizministeriums, wo die Arbeitsbelegschaft ebenso fast gratis arbeitet, wie in allen Justizbetrieben). Der Exhäftling muß nach der Haft wieder einbrechen, rauben, betrügen, weil er die wenigen zwangsgesparten Euro aus den Häftlings-Arbeitsverdienst mit der Miete einer Wohnung (Kaution, Wohnungsvermittlungsprovision etc.) wenige Tage nach der Haftentlassung wieder verloren hat.

Wehren Sie sich gegen diese Praktik der Justiz, denn Sie sind dadurch der Zwangsgeschädigte! Kaufen Sie diese Blatt, denn es ist projektiert, dass entlassenen Häftlingen aus eventuellen Gewinnen dieses Projektes Ihren Gehalt, den die Justiz veruntreut, ersetzt bekommt, soweit wir Gewinn machen.

Vor einigen Tagen schickte mich das AMS zur Firma in die Heiligenstädterstrasse als Vertreter für Sicherheitsschlösser. Nu ja, warum sollte Herr … am Sicherheitsaufrüsten unserer Gesellschaft nicht mitnaschen. Er erklärte mir, Fixum gibt es erst, wenn er sieht, dass ich genügend verkaufe und dann gibt’s 10 bis 12 Prozent. Nein Sicherheitstüren, für die die Gemeinde Wien 20 Prozent aufzahlen, hat er nicht anzubieten. Als ich ihm einige Details aus der Praxis vorbrachte, (Etwa dass sich im Karl Marxhof vielleicht 10 bis 20 Prozent ein Sicherheisschloß leisten könnten) meinte er, mein „Auftreten“ gefällt ihm nicht und er nimmt mich nicht auf.

Er wollte also, dass ich mich selbst finanziere und er nur den Rahm abschöpfen muss. Er wollte mich mit Sicherheitsschlösser bei Privatkunden auf die Jagd schicken, die meistens nichts oder wenig bewirken. Was nützt ein Sicherheitsschloss, das man nicht abbrechen kann, wenn der Einbrecher durch die Türfüllung, oder auf der anderen Seite der Türe durch aufbrechen der Schanire, in die Wohnung kommt. etc.

Mein „Auftreten“ gefiel ihm nicht. Nun, vielleicht hätte ich dafür, dass er mich ausbeutet noch dankbar vor ihm auf den Boden werfen sollen?

Ich habe mir viele Wohnungstüren in Wien angesehen. Fast jedes WC ist mit Alarmanlage, Sensoren, Sicherheitstüren, Alarmanlagen etc, ausgerüstet. Leute, die etwas zu „verbergen“ haben, sind meistens schon total aufgerüstet. Man kommt meist nur mehr mit neuen Tricks in die Wohnung. Bei den anderen wäre es notwendig, dass man etwas in die Wohnung trägt und kann höchstens Schuldenzetteln erbeuten.

Ich plädiere für Sicherheitstüren mit Tresorverschluss. Eine Sicherheitsfirma bei der ich im Fernsehen auftrat meinte: Dass die Türe nur einbruchshemment und nicht absolut einbruchsicher ist, brauchen sie aber nicht erwähnen. Was weder die Polizei noch der Türanbieter bis dahin wussten: Ich entgegnete: „Irrtum, Sicherheitstüren mit Mehrfachverriegelung in Wohnhäusern sind total sicher! Der Einbrecher kann sich nicht darauf verlassen, dass einer der Nachbarn, oder der Wohnungsmieter darüber nicht daheim ist und muss leise arbeiten! Freilich, kann man mit einem Panzer, mit einen Wagenheber, etc. die Türe aufsprengen, aber der Wohnungsnachbar würde mit seinem Handy sofort die Polizei verständigen.

Vor einigen Tagen rief mich Frau Sabrina Riedl vom Wirtschaftsmagazin ECO des ORF (Sendungen Donnerstags 22,30 Uhr) an, ich sollte in einen neuen Sicherheitsmarkt in Vösendorf hinter dem XXX-Lutz am Dienstag den 18. 10.05 Produkte testen. Ich erklärte, dass ich das gerne um 500.- € mache, denn die Zeit meiner Ausbeutung durch die Justiz ist momentan vorbei. „Wir sind eine kleine Redaktion und können uns 500.- € nicht leisten, erklärte mir Frau Ried. Bei einen weiteren Anruf bot sie mir 50.- €. Als ich ablehnte (alleine die Fahrt von Döbling nach Vösendorf kostet mich eineinhalb Stunden), meinte sie, dann nehmen sie halt einen anderen. Ich: „Ja nehmen sie einen anderen!“

Montag, 26. September 2005

Strafanzeige gegen mich Ernst Walter Stummer

Ich gebe vorab das mit OCR gescannte heute bei der Polizei aufgenommene Protokol wieder (Mehr dazu lesen sie bitte in "Blaulicht und Graulicht - siehe den Link auf der rechten Seite:

Pol izeiiraspektion 22851_Leopoldsdorf i. M. Tel. .Nr. 059133 / 3211
Bezirk Gänserndorf, Nidel. Österr. _(Kopzsi~zni;ei~.................................................................
Beilage
GZ B1/91/c75 Leopoldsdorf, am 26.09.2005
Niederschrift
aufgenommen mit
Vorname: Ernst Walter Familienname: STUMIMER geboren am: 23.09.1938 in Wien Beschäftigung: beschäftigungslos
wohnhaft in: 1190 Wien, DöblingerGÜrtel 21/4/5
Telefon: 0699/ 11089080 als Verdächtiger
Ort der Vernehmung. ?i Leopoldsdorf/Mfd. Beginn der Vernehmung um 09.10 Uhr.
Mit dem Grund der Befragung vertraut gemacht, gibt er (sie) freiwillig folgendes an:
zu MEINER PERSO.N
Geboren am 23 9 38 in Wien Pflichtschule, Bäckerlehre mit Gesellenbrief, 1965 bis 1968 Werbefernstudium, Volontariat in Satz und Druck in einer Druckerei. Derzeit
Beschäftigungslos.
Zur Sache:
Erstmals gab ich den Singlekatalog 1968 heraus ich korrespondierte vielen Jahren mit Frauen aus alter Welt und bat diese mir Freundinnen zu nennen, die gerne einen Partner im deutschsprachigen Raum hätten und von diesen Fotos zu senden. Seit 2004 schriebe ich auch Frauen aus dem Internet in dieser Weise an. Diese veröffentlichte ich dann in meinen Partnerkatalog und verkaufte diesen über Wortanzeigen in KURIER, Kronen Zeitung, Standard usw. seit etwa Mai 2004 um 20.- €- Seit August 2005 um 25.- €. Die Käufer rufet: mich in der Regel zuerst an, ich erkläre, dass im Singlekatalog rund 700 Frauen sind die vor allem Heirats- und, Lebenspartner aber auch Freunde suchen und bitte die Käufer mich etwa 3 Wochen nach Erhalt der Kataloge anzurufen, sollten sie niemand gefunden haben, so dass ich Ihnen eventuell Frauen nennen kann, die in der Zwischenzeit anriefen.
Ich werde des Öfteren von Kunden gefragt, warum ich den Katalog so billig abgeben kann, Ich gebe dazu an, dass die Heiratsinstitute zwar mehr verlangen, ich aber zu den Adressen keinerlei zusätzlichen Service anbiete.
Bisher kam immer das rein an Einnahmen, was ich dafür ausgab. Nennenswerten Gewinn gab es bisher noch keinen, weil die momentane Auflage viel zu klein ist. Etwa 10 bis 20 Prozent
Dokument1 Aufgenommen mit Ernst Walter Stummer 23 09 38 Seite 1


Der bestellten Singlekataloge kamen bisher als nicht angenommen an mich zurück und das kostet mich jeweils 4,75 € an Porto, weshalb ich den Verkaufspreis auf 25.- € erhöhen musste.
Ich trete auch auf Messen (z.B. Bau und Holzmesse) und beim „Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst" in der Andreasgasse in Wien für die Versicherung AVA als Experte für Einbruchschutz auf, wofür ich jeweils 500- bis 600.- € bekommen die ich in meinen Verlag investiere. Für Interviews bekomme ich manchmal 200. €, Informationshonorar, z. B. vorn NEWS.
Bis Ende 2004 beschäftigte ich sporadisch freiberufliche Mitarbeiterinnen für scannen und Artikeln für den Singlekatalog. Gedruckt wird alles zuerst auf meinen HP-Desk-Jet 990Cxi mit Nachfülltinte und dann Großteils mit meinen eigenen uralten Olivetti Copia 7025 (der auch erneuert gehört) kopiert. Umschlagseiten lasse ich bei Repa Copy produzieren. Seit etwa anfangs September wird alles bei Repa gedruckt, da rnein Kopierer fast nur mehr schwarze Seiten produziert und eine Reparatur käme möglicherweise teurer als ein neues Gerät. Ich lasse immer 5 bis 20 Kataloge drucken, wobei ich immer die neuesten Inserate als Nachtrag
, t C dazukopieren, so dass der Katalog immer total up to date ist,
Den Katalog erstehe ich derzeit total selbst am Computer und inseriere immer In mehreren Zeitungen um Frauen, und wenn ich unterwegs bin, klebe ich an Haltestellen Abreißzetteln mit Streifen, dass Frauen bei mir gratis inserieren können sowie, dass ich Telefonist'
auch in Heimarbeit suche.
im Juni, Juli und August 1995 musste ich vom ANIS einen 10-wöchigen Europäischen Computer-Führerschein-Kurs beim „Bit" absolvieren, den ich zeitmäßig unterschätzte. Ich benötigte dafür täglich mindestens 5 Stunden (2 Stunden für die Fahrt nach und von Siebenhirten). Dazu kamen Hausaufgaben, die ich wegen meiner Arbeit am Singlekatalog sehr vernachlässigen musste.
Dadurch kam es im Katalog zu Fehlern, Ungenauigkeiten (z.B. verwechselte ich Fotos von Partnersuchenden) und mangelnder Kontrolle was zu einer Strafanzeige bei der Polizei in Leopoldsdorf im Marchfeld geführt haben dürfte. Auch dürften dadurch die nicht genehmigten Anouncen in meinen Katalog geraten sein. Ich bin auch schon etwas vergesslich und stehe deshalb auch in psychiatrischer Behandlung bei Dr. Jelinek, in Wien 2, Venedigerau.
Einnahmen -Ausgaben seit September 05:
Einnahmen Ausgaben September 04: 555.- € 590,16 € Oktober 04 655.- € 806,02 €
November 04 600.- € 1.031,11 €
Dezember 04: Aufstellung verlegt
Jänner O5: 5 I8.- € g I .083, 60 €
Februar 05. 1.160,27 € 1 .844,55 €
März O5: 1.570,40 € 1.250.67 €
April 05: 704,40 € 1.390,31€
Mal 05: 1,093,08 € 1.33)6„46 €
Juni O5: 756,50 € 987,37 €
Juli 05: 1. 147,48 € 1,052,54€
August O5: 194,73 € 591,61 €
Diesen Einnahmen beziehen auch auf Honorare für Zeitungsartikel in „NEWS'`; Augustin" und von der AVA-Versicherung für meine Tätigkeit beim Kriminalpolizeilichen Beratungsdierdst.
Meine Verdienst betrug unter dem Strich jedoch nie mehr als vielleicht 300,-Euro. Meistens hatte ich jedoch einen Verlust.
Da ich keine Pension beziehe und nur von einer Notstandsunterstützung lebe (470.-Eüro) versuche ich mir durch diese Tätigkeit meinen Lebensunterhalt etwas aufzubessern. Außerdem macht mir die Tätigkeit Spaß und mich freut es wenn ich anderen Menschen helfen kann zu einen-, Partner zu kommen.
Meine Tätigkeit meldete ich dem Finanzamt und das AMS bekommt jeden Monat eine Honorarnote.
ich lege einige Exemplare meiner früheren Druckwerke sowie von mir angefertigte Spikezettel und Zeitungsannonce aus der Tageszeitung zur gerichtlichen Verwendung meiner Aussage bei.
Ende der Vernehmung um Uhr.
Vor rnir : Gelesen und einverstanden:
Ernst Walter STUMMER
Dokument1 Aufgenommen mit: Ernst Walter STUMMER 23.09.1938

Freitag, 2. September 2005

Scheinehen

Scheinehen

2003 war ich Freigänger der Justizanstalt Simmering, arbeitete in der Kantine des Justizministeriums als Abwäscher und durfte dafür jeden Tag von der JA Simmering über 1 ½ Stunden allein mit der Straßenbahn ins Ministerium und ebenso lange zurück fahren und hatte dafür 3 Mal monatlich von Freitag 17 bis Sonntag 17 Uhr Ausgang aus der Haft.

Meine Gattin hatte auch ich während der vorhergehenden Haft, wie der Großteil aller Gefangenen verloren und sucht während der Fahrtzeit zur Arbeit eine neue Freundin. Als ich jung war hatte ich visitenkartengroße Kärtchen, auf welchen zu lesen war: „Ich würde gerne mit Ihnen schlafen, wenn sie das auch wollen, brauchen Sie nichts zu sagen – nur lächeln… Die Karte dürfen Sie behalten.“ Fast jedes Mädchen musste lächeln.

Mit 64 Jahren war das Kärtchen unpassend und daher machte ich mir mit dem Computer gleichgroße Kärtchen mit den Text: „Ich suche eine Freundin – wenn Du einen Freund suchst, rufe mich bitte unter 0699 110 890 80 an.“

Diese Kärtchen gab ich nur sehr hübschen, meist viel jüngeren Mädchen in der Straßenbahn oder auch auf der Straße, die mir gefielen. Es riefen mich aber nur Mädchen an, die mein Kärtchen von Freundinnen erhielten und mir nicht gefielen.

Erst mehr als ein halbes Jahr nach meiner Haftentlassung rief mich am 23. September 2004 an meinem Geburtstag, ein Mädchen an, dem ich mein Kärtchen gegeben hatte und bat mich sie in ihrer Wohnung in der Pozellangasse 13 zu besuchen. Dort warteten 2 süße kleine Philippininnen, wovon eine mit einem französischen Restaurantbesitzer verheiratet war und die nächsten Tage war ich mit einer der beiden, der 27-jährigen Maribel unterwegs…

Szenenwechsel:

Ein Bekannter aus der JA Sonnberg hatte einen Afrikanischen Magister der Chemie kennen gelernt, der für seine sehr hübsche Nigerianische Schwester einen Mann für eine Scheinehe suchte. Mein Bekannter vermittelte Georg (Name vom Autor geändert) einen etwas geistig zurückgebliebenen ehemaligen Mitgefangenen, der vor seiner Haft einmal beim „Augustin“ einbrach. Honorar 4000.- €.

Einige Monate später spazierte die Gattin Georgs in Regensburg, (Deutschland) mit einem etwa gleichaltrigen Afrikaner durch die Strassen Regensburg, die beiden wurden perlustriert, denn wie war es möglich, dass ein Schwarzer eine schwarze Freundin hatte, schließlich sind der Großteil der männlichen Ausländer zum Wixen verurteilt, sofern sie sich nicht gelegentlich eine Prostituierte leisten können. Selbst ein großer Anteil der Männer in Westeuropa muss das tun, weil wir einen erheblichen Frauenmangel bis zum Alter von etwa 50 Jahren haben und der wird noch durch die Vielweiberei der männlichen Bürger verschärft, weil viele Ehemänner neben der Gattin auch eine zweit- und Drittfreundin brauchen. Ich weiß das, da ich seit 1968 meinen Singlekatalog herausgebe. Die Scheingattin Georgs hatte zwar wegen ihrer Ehe um Aufenthaltsgenehmigung angesucht, diese bekam sie aber erst in einigen Monaten und daher nahmen sie die Bayern in Schubhaft und überstellten sie nach Österreich.

Des Öfteren kommen daher auch „schlaue“ Männer (Österreicher die durch Vermittlung Geld verdienen wollen, als auch Ausländer) zu mir und bitten um Vermittlung einer Scheinehe. Doch melden sich bei mir nur Frauen, die für sich einen Mann und keine Scheinehe wollen.

Im Juni 05 bat mich mein Bekannter aus der JA Sonnberg, ich möchte nach Linz mitkommen, da Georgs Scheingattin aus Regensburg nach Österreich abgeschoben worden war und Georg sollte seine Gattin mit nachhause nehmen. Das ist nur eine Formsache erklärte der Magister der Chemie, der Bruder der Afrikanerin. Da mich die Angelegenheit interessierte, fuhr ich im Auto des Magisters als Reporter des „Augustin“ mit. Im PKW wurde Georg instruiert, was er bei der Fremdenpolizei zu sagen hatte: Er hatte mit seiner Gattin gestritten, worauf sie ihn davongelaufen und nach Regensburg gefahren war. Aber nun waren sie wieder gut und Georg wollte seine Gattin die in Linz inhaftiert war wieder. Es wurde während der Fahrt nach Linz erörtert wo Georg in Wien mit seiner Gattin wohnte, wie es in dieser Wohnung aussah und vieles mehr. Was ihr Lieblingsessen war, etc., denn das würde sie von der Kripo gefragt.

Ich bezweifelte, dass das so hinhauen würde, denn ich hielt Georg nicht für so clever um einen Verhör standzuhalten.

In Linz trafen wir plötzlich einen jungen mit Nigerianischen Goldschmuckbehangenen Schwarzen Verwandte wie uns der Herr Magister erklärte. Ich argwöhnte, dass der junge Schwarze weniger ein Verwandter als der Pächter des schönen schwarzen Mädchens war. Und vermutlich hat er das Mädchen laufend in Regensburg in Schubhaft besucht, mit ihr dort verliebt herumgeturtelt und selbstherrlich erklärt, er werde es da schon rausholen aus der Schubhaft. Dadurch hat er aber dem Mädchen den Todesstoß durch Abschiebung versetzt.



Ich hatte während der Autofahrt versucht, die Ehe zu legalisieren und der Herr Magister versprach mir, dass Georg in Zukunft mit seiner Scheingattin zusammenwohnen werde und ich hoffte, dass das junge hübsche Mädchen auf Georg „süchtig“ werden würde, so dass die Ehe legal würde. Wir lachten alle über die Vorstellung.

Als wir in Linz ankamen, erfuhren wir von der zuständigen Beamtin, dass die Besuchszeit schon vorüber war und die Polizei in Linz nur ausführendes Organ der Schubhaft waren, zuständig war aber die BH Vöcklabruck. Da ich mit Beamten besser reden kann als die anderen Mitreisenden, erwirkte ich bei der hübschen zuständigen netten Beamtin, dass der Gatte und der Bruder der aus Wien anreiste sowie der Verwandte der aus Regensburg kam, ausnahmsweise nach der Besuchszeit das Mädchen besuchen durften. Da schon 3 Besucher waren, verzichtete ich auf meinen Besuch.

Nach dem Besuch ging’s zurück nach Wien und einige Tage später sollten wir nochmals nach Vöcklabruck reisen um das Mädchen zu holen.

Das Mädchen wurde nach Nigeria abgeschoben. Im Vernehmungsprotokoll Georgs der BH Vöcklabruck war zu lesen: „…Ich will nun die Wahrheit sagen. Ich habe … nur aus Mitleid geheiratet, damit sie in Österreich bleiben kann… Geld habe ich dafür keines bekommen.“

Auf der Rückreise wollte der afrikanische Magister von Georg die 4.000 € zurück, weil er daran schuld war, dass seine Schwester wieder nach Afrika müsste. Mein vermittelnder Exmitgefangener erklärte ihm, dass Georg seinen Teil, die Eheschließung, erfüllt hatte und daran, dass seine Schwester zurück musste nicht in erster Linie schuldig war.

Meines Bekannten Lebensgefährtin hatte einen Türken geheiratet, war in Not geraten und erhielt keine Sozialunterstützung, weil sie ja verheiratet war und der Gatte ja zu mindestens Alimente bezahlen müsste. Der hatte aber für die Scheinehe bezahlt… So geht es sehr vielen Österreichern die Scheinehen eingehen. Sie bekommen nichts von den Sozialbehörden!



Meine kleine Maribel war vorerst sehr süß, anschmiegsam, sanft und nett, sah aber immer befangen zu Boden. Nach einigen Monaten wollte sie keinen Sex mehr und erklärte mir mit der Biebel in der Hand (Philippines sind Christen und sehr religiös), dass es Sex erst nach der Ehe gäbe. Wenn ich sie streicheln wollte, quitschte sie abweisend. Meine Nachbarin, der ich davon erzählte meinte: „Na sie haben halt eine Quitschpuppe“. Nach der Hochzeit, gab’s aber erst recht keinen Sex und Maribel verriet mir, das sie in den Philippinen einen Mann hätte, mit dem sie nicht verheiratet war und 2 Kinder (einen 8-jährigen Sohn und eine 13-jährige Tochter) und sie möchte mir für die Ehe bezahlen. Ich sagte ihr, dass ich sie heiratete, weil ich sie gerne hatte. Die Kinder akzeptiere ich gezwungenermaßen, den Mann natürlich nicht.

Außerdem wollte sie bei Mac Donald arbeiten, wo sie angeblich 850.- € monatlich verdient. Wie willst Du mir da etwas bezahlen fragte ich? Jeder und jede Philippinin muß ihren Eltern und Angehörigen Geld in die Philippinen schicken, da es dort kein Sozialsystem wie in Europa gibt. Ich mache nachträglich keine Scheinehe für 4.000.- €, wie Georg! In letzter Zeit besserte sich unser Verhältnis. Es gibt zaghaften Sex, aber Maribel ist sehr, sehr schüchtern und eingeschüchtert und lief in Wien ihren Saudiarabischen Arbeitgeberin aus dem Hotel Marriott davon nachdem sie geschlagen worden war. Ich argwöhne, dass sie in Saudiarabien auch vergewaltigt wurde und deshalb sexuelle Probleme hat. Wenn ich sie im Bett ansehe, versteckt sie ihr süßes Gesichtchen vor mir. In Saudi Arabien, wo sie 2 Jahre lang arbeitete, musste sie verschleiert gehen und im ORF wurden angeblich Berichte gezeigt, in welchen aufgezeigt wurde, dass dort ausländische Arbeiterinnen wie Sklaven gehalten würden. Sie selbst erzählt mir nie etwas, redet überhaupt fast nie, was ja bei Frauen nicht unbedingt unangenehm ist und ich erfahre alles nur über Dritte über Ihre philippinischen Freundinnen. Alle meine Bekannten raten mir die Ehe anulieren zu lassen. Ich hoffe halt, dass sich Maribel bald ändert.



Szenenwechsel:

Der Kaufmann Friedrich Holzweber aus dem Waldviertel, der thailändische Seidenhemden, Blusen und ähnliches nach Österreich importiert und verkauft, freundete sich mit mir an, besucht mich jeden Tag, damit er in meinen Büro ins Internet sehen kann und erzählte mir, er hätte eine Schwarze kennen gelernt, die auch für mich eine Freundin hätte, die ich gegen Maribel austauschen sollte. Wir trafen die 2 Nigerianerinnen am Westbahnhof und ich erzählte Ihnen, dass ich einen Singlekatalog herausgebe und sie darin aufnehmen könnte. Auch könnte ich Männer anrufen, die eine Afrikanerin heiraten möchten.

Vorgestern am 28. holte ich die beiden Afrikanerinnen, die 22-jährige hübsche Joy und die 28-jährige wild aussehende Janette vom U-Bahnhof Spitelau ab und spazierte mit Ihnen in der Heiligenstädterstrasse 5 Häuser stadtauswärts in mein Büro, wo ich sie in meinen Singlekatalog aufnahm. Holzweber besuchte uns, wir riefen und mailten für die Mädchen einige interessierte Männer an und wollten dann in meiner Wohnung ein wenig Sex machen. Ich wollte Maribel damit aus der Reserve locken.

In meiner nahen Wohnung machte uns Holzweber, der vorher Restaurateur war, eine Gulaschsuppe und wir tranken Sekt. Dann drehte ich Maribel ganz einfach den Fernseher ab. Legte eine Porno-CD ein und Holzweber und ich legten uns mit den Afrikanerinnen ins riesige Bett. Ich unterhielt mich mit Joy und streichelte sie, bis sie meinte, für Sex müsste ich ihr aber etwas für ihr Appartement bezahlen, denn sie kämen von einen fernen Land, sei fremd hier, und müssten für alles teuer bezahlen. Ich sagte ihr, dass ich eigentlich schon genug Sex mit Ihr hatte (Maribel war in die Küche gegangen und war der Ansicht, dass wir Sex hatten – und das genügte mir eigentlich) Wir zogen uns wieder an und verließen meine Wohnung. Am Abend feixte Maribel, dass ich Sex mit einer Schwarzen hatte und wollte komischer Weise auch Sex.

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